Seit dem 7. April 2023 sind für in der gesetzlichen Krankenversicherung versicherte Personen die Bestimmungen der auf der Grundlage der STIKO-Empfehlung erlassenen Schutzimpfungs-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses maßgeblich für den Anspruch auf COVID-19-Impfungen. Die COVID-19-Vorsorgeverordnung legt zudem fest, dass Versicherte in der gesetzlichen Krankenversicherung einen COVID-19-Impfung-Anspruch haben, wenn eine Ärztin oder ein Arzt dies für medizinisch erforderlich hält.
STIKO-Empfehlung:
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Alle Personen ab 60 Jahren
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BewohnerInnen in Einrichtungen der Pflege
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Alle Personen ab dem Alter von 6 Monaten mit relevanten Grundkrankheiten
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Personen jeden Alters mit einem erhöhten beruflichen Infektionsrisiko in der medizinischen und pflegerischen Versorgung
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Familienangehörige und enge Kontaktpersonen von Personen, bei denen durch COVID-19-Impfung vermutlich keine schützende Immunantwort erzielt werden kann
Hinsichtlich der Schwere mag das sein. Die Ansteckungsrate scheint aber wesentlich höher. Eine “echte Grippe” hatte ich vielleicht alle zehn Jahre. Corona jetzt zweimal in 2 Jahren