Wenn es nach der Berliner Verkehrssenatorin geht, sollten Radfahrende einen Helm tragen müssen. Genau wie ihr Brandenburger Amtskollege spricht sie sich für eine Helmpflicht aus. Der ADFC befürchtet dadurch eine geringere Nutzung von Rädern.
Es spricht sich kaum einer gegen Helme aus. Der Widerstand gilt einer Helmpflicht, das sind zwei verschiedene Dinge.
Ich fahr ziemlich viel Fahrrad und trage auch meist nen Helm. Aber meine Fahrradnutzung würde sich reduzieren wenn es eine Helmpflicht gäbe. Manchmal vergesse ich ihn, bei Leihrädern geht’s nicht, …
Studien aus Ländern, die eine Helmpflicht eingeführt haben weisen eine signifikante Reduktion der Radnutzung nach, einige finde sich hier
Manchmal vergesse ich ihn, bei Leihrädern geht’s nicht, …
Dies!
… Im Übrigen hat die Sache auch einen Grundrechtskontext (Art. 2 I GG): Die Gurtpflicht dient im Unterschied zur Helmpflicht dem Selbst- UND Fremdschutz - Staatliche Grundrechtseingriffe ausschließlich zum Zwecke des Selbstschutzes (Helmpflicht) sind unter Verhältnismäßigkeitsgesichtspunkten verfassungsrechtlich deutlich problematischer!
Abgesehen davon ist das Recht des Straßenverkehrs Teil der konkurrierenden Gesetzgebung des Bundes (durch Erlass der StVO; vgl. §21a II StVO), sodass die Berliner Verkehrssenatorin hier erst mal gar nichts zu melden hat, Art. 73, 74 I Nr. 22 GG.
Faktisch / politisch natürlich korrekt, nichtsdestotrotz müsste die Nummer als Gesetzesvorlage des Bundesrates initiiert werden, sodass sich die Berliner CDU unilateral-populistisch hier auf die Hinterbeine stellen kann so viel wie sie will…
@RootBeerGuy
Es spricht sich kaum einer gegen Helme aus. Der Widerstand gilt einer Helmpflicht, das sind zwei verschiedene Dinge.
Ich fahr ziemlich viel Fahrrad und trage auch meist nen Helm. Aber meine Fahrradnutzung würde sich reduzieren wenn es eine Helmpflicht gäbe. Manchmal vergesse ich ihn, bei Leihrädern geht’s nicht, …
Studien aus Ländern, die eine Helmpflicht eingeführt haben weisen eine signifikante Reduktion der Radnutzung nach, einige finde sich hier
https://www.cyclehelmets.org/1020.html
Dies!
… Im Übrigen hat die Sache auch einen Grundrechtskontext (Art. 2 I GG): Die Gurtpflicht dient im Unterschied zur Helmpflicht dem Selbst- UND Fremdschutz - Staatliche Grundrechtseingriffe ausschließlich zum Zwecke des Selbstschutzes (Helmpflicht) sind unter Verhältnismäßigkeitsgesichtspunkten verfassungsrechtlich deutlich problematischer!
Abgesehen davon ist das Recht des Straßenverkehrs Teil der konkurrierenden Gesetzgebung des Bundes (durch Erlass der StVO; vgl. §21a II StVO), sodass die Berliner Verkehrssenatorin hier erst mal gar nichts zu melden hat, Art. 73, 74 I Nr. 22 GG.
Wenn die Verkehrsminister der Länder beschließen, dass Fahrradfahrer jetzt Helme tragen sollen, wird der Bundesminister dem wenig entgegensetzen.
Faktisch / politisch natürlich korrekt, nichtsdestotrotz müsste die Nummer als Gesetzesvorlage des Bundesrates initiiert werden, sodass sich die Berliner CDU unilateral-populistisch hier auf die Hinterbeine stellen kann so viel wie sie will…