• Liška@feddit.de
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    15
    ·
    1 year ago

    Manchmal vergesse ich ihn, bei Leihrädern geht’s nicht, …

    Dies!

    … Im Übrigen hat die Sache auch einen Grundrechtskontext (Art. 2 I GG): Die Gurtpflicht dient im Unterschied zur Helmpflicht dem Selbst- UND Fremdschutz - Staatliche Grundrechtseingriffe ausschließlich zum Zwecke des Selbstschutzes (Helmpflicht) sind unter Verhältnismäßigkeitsgesichtspunkten verfassungsrechtlich deutlich problematischer!

    • Liška@feddit.de
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      10
      ·
      1 year ago

      Abgesehen davon ist das Recht des Straßenverkehrs Teil der konkurrierenden Gesetzgebung des Bundes (durch Erlass der StVO; vgl. §21a II StVO), sodass die Berliner Verkehrssenatorin hier erst mal gar nichts zu melden hat, Art. 73, 74 I Nr. 22 GG.

      • Anekdoteles@feddit.de
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        4
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        1 year ago

        Wenn die Verkehrsminister der Länder beschließen, dass Fahrradfahrer jetzt Helme tragen sollen, wird der Bundesminister dem wenig entgegensetzen.

        • Liška@feddit.de
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          1
          ·
          1 year ago

          Faktisch / politisch natürlich korrekt, nichtsdestotrotz müsste die Nummer als Gesetzesvorlage des Bundesrates initiiert werden, sodass sich die Berliner CDU unilateral-populistisch hier auf die Hinterbeine stellen kann so viel wie sie will…