Abhilfeklage gegen Amazon Digital Germany GmbH

  • Batmanatee@beehaw.org
    link
    fedilink
    Deutsch
    arrow-up
    3
    arrow-down
    1
    ·
    edit-2
    6 months ago

    Ich bin nicht sicher wo hier der Grund zur Klage sein soll. Die Umstellung kam, ich hab meine Mitgliedschaft gekündigt und die Kosten für die restliche Zeit erstattet bekommen. Die ganze Nummer ist Mist aber ich fühle mich jetzt nicht übers Ohr gehauen.

    • sveritOP
      link
      fedilink
      Deutsch
      arrow-up
      6
      ·
      6 months ago

      Einfach mal den Link im Artikel klicken und lesen. Es geht darum, dass Amazon einseitig die Vertragsbedingungen geändert hat und das (wahrscheinlich) nicht rechtens ist.

      • Batmanatee@beehaw.org
        link
        fedilink
        Deutsch
        arrow-up
        3
        arrow-down
        1
        ·
        6 months ago

        Verstehe ich schon. Einseitige Vertragsänderungen gibt es aber andauernd. Jede Preiserhöhung ist eine Vertragsänderung. Als Vertragspartner kannst du dann entweder zustimmen oder von deinem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen, was zumindest mir ohne weiteres möglich war.

        Ich freue mich über jede Klage die Verbraucherrechte verteidigen und stärken soll. Diese hier würde ich nur gerne besser verstehen.

      • Laser@feddit.de
        link
        fedilink
        Deutsch
        arrow-up
        1
        ·
        6 months ago

        Ich hoffe auch, dass die Klage Erfolg hat, sehe es allerdings auch nicht als sehr wahrscheinlich. Ich vermute, wie schon geschrieben wurde, dass Amazon sich auf den Standpunkt berufen wird, Prime sei kein Vertrag mit einer fixen Laufzeit, für den man bezahlt, sondern quasi etwas, was tageweise gebucht wird und nur aus Gründen der vereinfachten Abrechnung für längere Zeiträume gezahlt wird. Jede Kunde hat die Möglichkeit, Prime jederzeit tagesaktuell zu kündigen, das ist kein Sonderrecht bei Vertragsänderung, sondern deren Praxis (auch wenn natürlich wieder hinter einem Dark Pattern versteckt). Bei einer sofortigen Kündigung wird daher auch die Restlaufzeit anteilig ausgezahlt.