Im Streit über die Einstufung als Verdachtsfall durch den Verfassungsschutz erleidet die AfD eine Niederlage vor Gericht. Die Partei darf damit weiter nachrichtendienstlich beobachtet werden. Die AfD will gegen das Urteil vorgehen. Der Verfassungsschutz sieht sich bestätigt.
So, dann jetzt bitte Verbotsverfahren.