• Ephera
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    Deutsch
    21 year ago

    Jo, stimmt natürlich schon, dass Computer, Programmieren und Co. auch nicht gerade in Nachbars Werkstatt entstanden sind. Mal schauen, wohin die Reise führt.

    Warum haben wir kein Copyleft fuer solche Microtasks, damit alle Mitwirkenden spaeter an den resultierenden Modell Teilhaberechte haben?

    Naja, Copyleft nutzt Copyright, um entsprechende Bedingungen zu forcieren. Und Copyright/Urheberrecht kann erst geltend gemacht werden, wenn ein gewisser Aufwand dahinter steckt bzw. das Ergebnis eine gewisse Komplexität hat. Diese Nichtanwendbarkeit von Copyright ist aber in den meisten Fällen etwas Gutes und will man lieber nicht abschaffen.

    Auch das ist natürlich nur der Status Quo, es können ähnliche Gesetze speziell für diesen Zweck geschrieben werden, aber die müssten in sehr vielen Staaten Anklang finden, damit Unternehmen nicht einfach auf andere Staaten ausweichen.

    • @dreiwert@szmer.info
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      fedilink
      11 year ago

      Naja, Copyleft nutzt Copyright, um entsprechende Bedingungen zu forcieren. Und Copyright/Urheberrecht kann erst geltend gemacht werden, wenn ein gewisser Aufwand dahinter steckt bzw. das Ergebnis eine gewisse Komplexität hat. Diese Nichtanwendbarkeit von Copyright ist aber in den meisten Fällen etwas Gutes und will man lieber nicht abschaffen.

      Ob das “in den meisten Faellen etwas Gutes” tatsaechlich noch stimmt, da bin ich mir nicht sicher. Das mit der Schoepfungshoehe stammt meines Erachtens noch aus einer Realitaet, die heute so nicht mehr besteht. Und in Zeiten, in denen es umfangreiche wissenschaftliche Forschung zur Schaffung groesserer Leistungen aus solchen Mikrobeitraegen gibt, muesste es vielleicht ueberdacht werden. Dass das auch geschieht, sah man z.B. beim Leistungsschutzrecht fuer Verleger. Aber nicht nur Verleger koennen hier einseitig benachteiligt sein.

      Mal ein Gedankenspiel dazu: Angenommen, man wuerde die fuer die Anwendung des Urheberrechts erforderliche Schoepfungshoehe abschaffen, ggf. die Voraussetzungen schaffen, um Ansprueche gesammelt geltend zu machen (ich bin mir nicht sicher, ob die Musterfeststellungsklage als deutsches Pendant zur amerikanischen Sammelklage hier anwendbar waere), aber als Regulativ eine Bagatellgrenze fuer Ansprueche gegen einzelne Personen festlegen. Wenn jetzt Leute z.B. online interagieren, sich mal zitieren etc., dann wuerde es sich im Allgemeinen ausgleichen, so dass die Bagatellgrenze greift. Man muesste sich schon aus oekonomischen Gruenden auf eine Art digitale Allmende einigen. Wenn aber einzelne Akteure die Leistungen systematisch auswerten und veredeln wuerden, koennte man jedes Mal gesammelt eine Gegenleistung fordern. Ggf. wuerde man so auch einen Anreiz schaffen, dass auch groessere Akteure ihre Prozesse und Daten oeffnen, um nicht angreifbar zu sein.

      Auch das ist natürlich nur der Status Quo, es können ähnliche Gesetze speziell für diesen Zweck geschrieben werden, aber die müssten in sehr vielen Staaten Anklang finden, damit Unternehmen nicht einfach auf andere Staaten ausweichen.

      Irgendwer muss immer den Anfang machen. Ich verstehe auch nicht, warum man jahrelange, trotz teilweise sogar gerichtlich bestaetigtem Verstoss gegen die EU-DSGVO, einfach ueber systematisches Datenausleiten aus der EU in die USA hinwegsah, aber jetzt beim Datenausleiten nach China (TikTok) schreit. Aber vielleicht ebnet dieser erste Schritt ja auch den Weg zu global bewussterem Umgang mit den Datenfluessen. Und vielleicht faengt man auch bei schoepferischen Leistungen irgendwo einmal konsequent an.