Das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) hat heute einen sechsjährigen Rechtsstreit beendet und klargestellt: Kommunen müssen das illegale Gehwegparken ahnden, wenn zu wenig Platz für Fußgänger bleibt! Geklagt hatte eine Bürgerinitiative gegen die Stadt Bremen. Der ökologische Verkehrsclub VCD begrüßt das klare Urteil und erwartet eine Signalwirkung. Alle deutschen Städte, die beim Gehwegparken die Augen zugedrückt haben, müssen jetzt umdenken. Kerstin Haarmann, Bundesvorsitzende des VCD, kommentiert.
Yay. Ist hier in der Altstadt auch echt nervig, weil so viele Autos in den Gehweg reinragen. Da ist historisch bedingt generell zu wenig Platz, d.h. der Gehweg selbst hat definitiv keine 1,80m, und die Parkplätze dahinter sind auch nicht für Limousinen und Monstertrucks ausgelegt.
Bedeutet dann effektiv, wenn ich mit Einkaufstasche unterwegs bin, dass ich auf der Straße laufen muss. Auch ohne Einkaufstasche bin ich mir nie sicher, dass ich nicht von einem vorbeifahrenden Auto erfasst werden könnte.
Yay. Ist hier in der Altstadt auch echt nervig, weil so viele Autos in den Gehweg reinragen. Da ist historisch bedingt generell zu wenig Platz, d.h. der Gehweg selbst hat definitiv keine 1,80m, und die Parkplätze dahinter sind auch nicht für Limousinen und Monstertrucks ausgelegt.
Bedeutet dann effektiv, wenn ich mit Einkaufstasche unterwegs bin, dass ich auf der Straße laufen muss. Auch ohne Einkaufstasche bin ich mir nie sicher, dass ich nicht von einem vorbeifahrenden Auto erfasst werden könnte.
Es gibt schon genug Platz. Die Leute haben da 500 Jahre lang oder so gelebt.
Es gibt halt nur nicht Platz für 2 Tonnen Stahl pro 80kg Mensch.