• tryptaminev 🇵🇸 🇺🇦 🇪🇺@feddit.de
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    1 year ago

    Der Fall kam erst ins Rollen, nachdem der Handwerker das Bild bereits sechs Jahre bis Ende 2021 online auf dem sozialen Netzwerk hatte. Für diese Nutzungsdauer zu kommerziellen Zwecken legte das Landgericht den zu zahlenden Schadenersatz mit 3389,10 Euro fest (Az. 14 O 48/22), wie aus heise online vorliegenden Gerichtsdokumenten hervorgeht. Dieser sei nicht zu hoch, ließ das OLG Ende Mai in einem Beschluss wissen. Die niedere Instanz war demnach nicht verpflichtet, den Schaden für den Vergütungsanspruch exakt zu berechnen, da eine Bemessung nach den Grundsätzen der Lizenzanaloge im Urheberrechtsgesetz (UrhG) ausdrücklich vorgesehen sei. Auch einen Aufschlag um 160 Prozent hielt das OLG für angemessen, da Remus den Urheber des Fotos nicht “in der üblichen Weise an der üblichen Stelle” als solchen benannt habe. Die Erwähnung seines Namens allein genüge nicht.

    Die zuerkannte Vertragsstrafe von 2500 Euro sei vor dem Hintergrund, dass der Beklagte das Bild gewerblich genutzt habe, ebenfalls nicht zu hoch bemessen. Diese Sanktion erklärt sich damit, dass Remus zwar umgehend nach einer Abmahnung durch den Kläger eine Unterlassungserklärung unterschrieb und den Facebook-Beitrag löschte. Das Foto war allerdings in Verbindung mit dem Posting trotzdem noch in den Google-Suchergebnissen gelistet, da es auch auf der Internetplattform FindGlocal zu finden war. Mit Anwalts- und Gerichtskosten kommt so die Summe von rund 10.000 Euro zusammen.

    Da waren die Richter in Köln wohl zwischen Karnevalsverein und Gerichtssaal nochmal in der Aservatenkammer der nächsten Polizeidienststelle zur Geruchsprobe… Es ist also nicht die Aufgabe des Gerichts, den realen vergütungsanspruch zu ermitteln, weil das UrhG da Narrenfreiheit für die Berechnung des Uhrhebers lässt. Weiter muss der Urheber “in der üblichen Weise an der üblichen Stelle” benannt sein, was aber aus Sicht des Gerichts nicht mit Namen und Verlinkung in einem Post gehe. Da könnte man ja direkt auf den Link klicken und auf der Seite des Urhebers landen… Und zu guter letzt wird der Mann noch zusätzlich in Haftung genommen, weil ein dritter seinen Post gescraped hat und weiterverbreitet, worauf er einfach mal null Einfluss hat. Das ist auch nicht gerade Wissen, dass man bei einem Sanitärmeister voraussetzen kann.

    • Mahlzeit@feddit.de
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      1 year ago

      Ihr scheint euch recht sicher zu sein, dass die Richter falsch geurteilt haben. Inwiefern?

      Ich bin kein Jurist, aber soweit ich sehen kann, ist das alles genau so im Gesetz vorgesehen.

      • excral@feddit.de
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        1 year ago

        In dem Artikel klingt es für mich so, als ob in den deutschen Gesetze der vorliegenden Fall durch das Raster fällt. Das Bild wurde 2016 auf Facebook gepostet und von dort 2021 gelöscht. Die meiste Zeit davon war das Bild mutmaßlich irgendwo auf Seite drölfzig des Feeds zu finden, wo es kaum einer gesehen hat. Das mit kommerzieller Nutzung über den gesamten Zeitraum gleichzusetzen erscheint mir doch etwas hanebüchen. Es mag dem deutschen Gesetz entsprechen und von daher hätten die Richter korrekt geurteilt, aber das heißt trotzdem nicht, dass es richtig ist.

        • Mahlzeit@feddit.de
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          1 year ago

          Das mit kommerzieller Nutzung über den gesamten Zeitraum gleichzusetzen erscheint mir doch etwas hanebüchen.

          Das klingt, als ob du amerikanisches Recht im Kopf hast. Fair Use gibt es in Deutschland und der EU nicht. Ein Richter der mal kurz versucht das anzuwenden, statt die deutschen Gesetze, macht sich strafbar.

          • taladar@feddit.de
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            1 year ago

            Dennoch ist das so als würde man bei einer Urheberrechtsverletzung auf einem Plakat von kommerzieller Nutzung für 5 Jahre sprechen weil irgendwo beim abnehmen der Plakate vor 5 Jahren einer das im Hinterhof der stillgelegten Fabrik vergessen hat. Social Media Posts sind zwar technisch noch da aber nach den ersten paar Tagen eigentlich nur noch ungefähr so sichtbar wie dieses Plakat.

            • Mahlzeit@feddit.de
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              1 year ago

              Der Urheber darf explizit Lizenzgebühren verlangen, so als ob das Bild korrekt lizenziert worden wäre. Wenn ein korrekter Lizenznehmer ein Bild nicht gut nutzt, dann ist das ja auch sein Problem.

              Ein besserer RA hätte vielleicht eine niedrigere Gebühr ausgehandelt. Aber im Wesentlichen geht da nix, ohne Gesetzesreform.

          • Killing_Spark@feddit.de
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            1 year ago

            Das mit kommerzieller Nutzung über den gesamten Zeitraum gleichzusetzen erscheint mir doch etwas hanebüchen. Es mag dem deutschen Gesetz entsprechen und von daher hätten die Richter korrekt geurteilt, aber das heißt trotzdem nicht, dass es richtig ist.

            Sagt er doch, der Richter hat vielleicht nach Gesetz korrekt geurteilt. Das heißt aber nicht, dass man das Gesetz oder das Urteil gut finden muss.

            • Mahlzeit@feddit.de
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              1 year ago

              Wie gesagt, “Fair Use” gibt’s hier nicht. Richterrecht gibt’s auch nicht.

              Wenn das geändert werden soll, dann muss über die Leute im Bundestag oder EU-Parlament geschimpft werden. Wer stattdessen über Richter schimpft, ist nicht Teil der Lösung. Wer sogar noch behauptet, der Richter hätte ein akzeptables Urteil fällen können, verteidigt das Gesetz und ist damit Teil des Problems.

              Versetz dich in die Position eines Abgeordneten. Wenn du eine Reform forderst, legst du dich mit der mächtigen Urheberrechtsindustrie an. Jetzt schau dir diesen Thread an. Anscheinend ist Kritik am Gesetz auch sonst unbeliebt. Das fasst keiner an. Warum auch? Sind ja dir Richter schuld. Da verliert man keine Stimmen.

              • Killing_Spark@feddit.de
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                1 year ago

                Du suchst dir halt mit Krampf die Richterkritik raus anstatt zu akzeptieren, dass wenn Leute mit einem Urteil unzufrieden sind nunmal der Entscheider erstmal blöd aussieht. Der Richter muss sich ja nicht angegriffen fühlen wenn er das liest sondern kann mit seinem Gewicht/Einfluss/Verbindungen die er als Richter vermutlich hat diese Kritik an die richtige Stelle weiterleiten anstatt still und ruhig weiter offensichtlichen Quatsch entscheiden zu müssen.

                • Mahlzeit@feddit.de
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                  1 year ago

                  Die richtige Stelle sind die Wähler. Die Entscheider sind die Wähler.

                  • Killing_Spark@feddit.de
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                    1 year ago

                    Das ist richtig, die Wähler haben aber meistens keine Ahnung was da so alles im Gesetz steht im Gegensatz zu einem Richter. Experten haben schon auch die Aufgabe sich in ihren Bereich für Verbesserungen einzusetzen

      • Killing_Spark@feddit.de
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        1 year ago

        Naja sagen wir mal so, genau diese Kammer wird stark bevorzugt genutzt wenn in Deutschland irgendwas möglichst ekelhaftes über Urheberrecht durchgesetzt werden soll, dafür gibt es natürlich Gründe. Selbst wenn das Urteil so aus dem Gesetz ableitbar ist hätten andere Gerichte da wahrscheinlich deutlich milder entschieden.

        Ganz abgesehen davon sind viele einfach auch von dem angewidert was mit diesem Gesetz so möglich ist.

        • Mahlzeit@feddit.de
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          1 year ago

          Selbst wenn das Urteil so aus dem Gesetz ableitbar ist hätten andere Gerichte da wahrscheinlich deutlich milder entschieden.

          Kannst du erklären, wie das rechtlich begründet wäre?

          Ganz abgesehen davon sind viele einfach auch von dem angewidert was mit diesem Gesetz so möglich ist.

          Wirklich? Ich lese hier nur Richterschelte, keine Forderung nach Gesetzesänderung. Ich werde deutlich runter gewählt, nur weil ich die Möglichkeit anreiße, dass das Gesetz ein Problem ist. Die Leute müssen dieses Gesetz doch für vollendete Perfektion halten, wenn nur die Aussicht auf Kritik schon im Ansatz abgelehnt wird.

          • Killing_Spark@feddit.de
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            1 year ago

            Selbst wenn das Urteil so aus dem Gesetz ableitbar ist hätten andere Gerichte da wahrscheinlich deutlich milder entschieden.

            Kannst du erklären, wie das rechtlich begründet wäre?

            Nö, juristisch nicht. Aber als Laie wabert mir das Konzept von einem Ermessensspielraum bei Richtern und ihrer Rechtssprechung im Kopf herum. Kannst du begründen warum solche Fälle bevorzugt bei Gerichten in Köln und Hamburg geführt werden? Mein Vermutung ist, dass die Richter dort dazu tendieren ihren Spielraum zugunsten der Rechteinhaber auszureizen.

            Ich lese hier nur Richterschelte, keine Forderung nach Gesetzesänderung.

            Die Richterschelte kommt doch weil der Richter das Gesetz in einer Weise ausgelegt hat, die den Leuten nicht gefällt. Am Ende konnte der Richter das Gesetz wahrscheinlich auf diese Weise auslegen, was natürlich ein Fehler im Gesetz ist. Kritik am Richter wegen einer Gesetzeskonformen Rechtssprechung ist auch immer Kritik am Gesetz selber.

            • Mahlzeit@feddit.de
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              1 year ago

              Nö, juristisch nicht. Aber als Laie wabert mir das Konzept von einem Ermessensspielraum bei Richtern und ihrer Rechtssprechung im Kopf herum.

              Lass es lieber wieder rauswabern. 1935-1945 hatten Strafrichter die Möglichkeit nach “gesundem Volksempfinden” zu urteilen, aber nur im Strafrecht. Heute hat sich die Erkenntnis durchgesetzt, dass das ein Verstoß gegen den Rechtsstaat ist und eigentlich schon damals kriminell.

              Der Richter hat einen Ermessensspielraum nur da, wo das Gesetz ihn vorsieht. Im Zivilprozess ist der Richter außerdem stark abhängig von dem, was die Parteien ihm vortragen.

              Kannst du begründen warum solche Fälle bevorzugt bei Gerichten in Köln und Hamburg geführt werden?

              Ich weiß nicht, dass das eine Tatsache ist. Wenn du einen Beleg dafür beibringst, dann sehe ich mir das mal an.

              Am Ende konnte der Richter das Gesetz wahrscheinlich auf diese Weise auslegen, was natürlich ein Fehler im Gesetz ist

              Das ist eine extrem unredliche Aussage. Es ist Fakt, dass das Gesetz korrekt ausgelegt wurde. Das Urteil ist durch alle Instanzen gegangen und wurde bestätigt.

              Für die implizite Behauptung, es gäbe eine andere Möglichkeit der Auslegung, hast weder du noch irgendwer sonst ein Argument vorgebracht.

              Kritik am Richter wegen einer Gesetzeskonformen Rechtssprechung ist auch immer Kritik am Gesetz selber.

              Das kann man so interpretieren. Tatsache ist aber, dass Kritik am Gesetz deutlich vermieden wird. ZB von dir, indem du so tust, als hätte der Richter das Gesetz auf akzeptable Art auslegen können.