Ein Handwerker postet ein Foto aus einem Spendenkalender. Kölner Gerichte verurteilen ihn wegen Urheberrechtsverletzung, eine Verfassungsbeschwerde läuft leer.
In dem Artikel klingt es für mich so, als ob in den deutschen Gesetze der vorliegenden Fall durch das Raster fällt. Das Bild wurde 2016 auf Facebook gepostet und von dort 2021 gelöscht. Die meiste Zeit davon war das Bild mutmaßlich irgendwo auf Seite drölfzig des Feeds zu finden, wo es kaum einer gesehen hat. Das mit kommerzieller Nutzung über den gesamten Zeitraum gleichzusetzen erscheint mir doch etwas hanebüchen. Es mag dem deutschen Gesetz entsprechen und von daher hätten die Richter korrekt geurteilt, aber das heißt trotzdem nicht, dass es richtig ist.
Das mit kommerzieller Nutzung über den gesamten Zeitraum gleichzusetzen erscheint mir doch etwas hanebüchen.
Das klingt, als ob du amerikanisches Recht im Kopf hast. Fair Use gibt es in Deutschland und der EU nicht. Ein Richter der mal kurz versucht das anzuwenden, statt die deutschen Gesetze, macht sich strafbar.
Das mit kommerzieller Nutzung über den gesamten Zeitraum gleichzusetzen erscheint mir doch etwas hanebüchen. Es mag dem deutschen Gesetz entsprechen und von daher hätten die Richter korrekt geurteilt, aber das heißt trotzdem nicht, dass es richtig ist.
Sagt er doch, der Richter hat vielleicht nach Gesetz korrekt geurteilt. Das heißt aber nicht, dass man das Gesetz oder das Urteil gut finden muss.
Wie gesagt, “Fair Use” gibt’s hier nicht. Richterrecht gibt’s auch nicht.
Wenn das geändert werden soll, dann muss über die Leute im Bundestag oder EU-Parlament geschimpft werden. Wer stattdessen über Richter schimpft, ist nicht Teil der Lösung. Wer sogar noch behauptet, der Richter hätte ein akzeptables Urteil fällen können, verteidigt das Gesetz und ist damit Teil des Problems.
Versetz dich in die Position eines Abgeordneten. Wenn du eine Reform forderst, legst du dich mit der mächtigen Urheberrechtsindustrie an. Jetzt schau dir diesen Thread an. Anscheinend ist Kritik am Gesetz auch sonst unbeliebt. Das fasst keiner an. Warum auch? Sind ja dir Richter schuld. Da verliert man keine Stimmen.
Du suchst dir halt mit Krampf die Richterkritik raus anstatt zu akzeptieren, dass wenn Leute mit einem Urteil unzufrieden sind nunmal der Entscheider erstmal blöd aussieht. Der Richter muss sich ja nicht angegriffen fühlen wenn er das liest sondern kann mit seinem Gewicht/Einfluss/Verbindungen die er als Richter vermutlich hat diese Kritik an die richtige Stelle weiterleiten anstatt still und ruhig weiter offensichtlichen Quatsch entscheiden zu müssen.
Das ist richtig, die Wähler haben aber meistens keine Ahnung was da so alles im Gesetz steht im Gegensatz zu einem Richter. Experten haben schon auch die Aufgabe sich in ihren Bereich für Verbesserungen einzusetzen
Dennoch ist das so als würde man bei einer Urheberrechtsverletzung auf einem Plakat von kommerzieller Nutzung für 5 Jahre sprechen weil irgendwo beim abnehmen der Plakate vor 5 Jahren einer das im Hinterhof der stillgelegten Fabrik vergessen hat. Social Media Posts sind zwar technisch noch da aber nach den ersten paar Tagen eigentlich nur noch ungefähr so sichtbar wie dieses Plakat.
Der Urheber darf explizit Lizenzgebühren verlangen, so als ob das Bild korrekt lizenziert worden wäre. Wenn ein korrekter Lizenznehmer ein Bild nicht gut nutzt, dann ist das ja auch sein Problem.
Ein besserer RA hätte vielleicht eine niedrigere Gebühr ausgehandelt. Aber im Wesentlichen geht da nix, ohne Gesetzesreform.
In dem Artikel klingt es für mich so, als ob in den deutschen Gesetze der vorliegenden Fall durch das Raster fällt. Das Bild wurde 2016 auf Facebook gepostet und von dort 2021 gelöscht. Die meiste Zeit davon war das Bild mutmaßlich irgendwo auf Seite drölfzig des Feeds zu finden, wo es kaum einer gesehen hat. Das mit kommerzieller Nutzung über den gesamten Zeitraum gleichzusetzen erscheint mir doch etwas hanebüchen. Es mag dem deutschen Gesetz entsprechen und von daher hätten die Richter korrekt geurteilt, aber das heißt trotzdem nicht, dass es richtig ist.
Das klingt, als ob du amerikanisches Recht im Kopf hast. Fair Use gibt es in Deutschland und der EU nicht. Ein Richter der mal kurz versucht das anzuwenden, statt die deutschen Gesetze, macht sich strafbar.
Sagt er doch, der Richter hat vielleicht nach Gesetz korrekt geurteilt. Das heißt aber nicht, dass man das Gesetz oder das Urteil gut finden muss.
Wie gesagt, “Fair Use” gibt’s hier nicht. Richterrecht gibt’s auch nicht.
Wenn das geändert werden soll, dann muss über die Leute im Bundestag oder EU-Parlament geschimpft werden. Wer stattdessen über Richter schimpft, ist nicht Teil der Lösung. Wer sogar noch behauptet, der Richter hätte ein akzeptables Urteil fällen können, verteidigt das Gesetz und ist damit Teil des Problems.
Versetz dich in die Position eines Abgeordneten. Wenn du eine Reform forderst, legst du dich mit der mächtigen Urheberrechtsindustrie an. Jetzt schau dir diesen Thread an. Anscheinend ist Kritik am Gesetz auch sonst unbeliebt. Das fasst keiner an. Warum auch? Sind ja dir Richter schuld. Da verliert man keine Stimmen.
Du suchst dir halt mit Krampf die Richterkritik raus anstatt zu akzeptieren, dass wenn Leute mit einem Urteil unzufrieden sind nunmal der Entscheider erstmal blöd aussieht. Der Richter muss sich ja nicht angegriffen fühlen wenn er das liest sondern kann mit seinem Gewicht/Einfluss/Verbindungen die er als Richter vermutlich hat diese Kritik an die richtige Stelle weiterleiten anstatt still und ruhig weiter offensichtlichen Quatsch entscheiden zu müssen.
Die richtige Stelle sind die Wähler. Die Entscheider sind die Wähler.
Das ist richtig, die Wähler haben aber meistens keine Ahnung was da so alles im Gesetz steht im Gegensatz zu einem Richter. Experten haben schon auch die Aufgabe sich in ihren Bereich für Verbesserungen einzusetzen
Dennoch ist das so als würde man bei einer Urheberrechtsverletzung auf einem Plakat von kommerzieller Nutzung für 5 Jahre sprechen weil irgendwo beim abnehmen der Plakate vor 5 Jahren einer das im Hinterhof der stillgelegten Fabrik vergessen hat. Social Media Posts sind zwar technisch noch da aber nach den ersten paar Tagen eigentlich nur noch ungefähr so sichtbar wie dieses Plakat.
Der Urheber darf explizit Lizenzgebühren verlangen, so als ob das Bild korrekt lizenziert worden wäre. Wenn ein korrekter Lizenznehmer ein Bild nicht gut nutzt, dann ist das ja auch sein Problem.
Ein besserer RA hätte vielleicht eine niedrigere Gebühr ausgehandelt. Aber im Wesentlichen geht da nix, ohne Gesetzesreform.