Hintergrund: Ich war heute auf der Straße unterwegs, weil der Radweg daneben durch eine Baustellenampel blockiert war und es erst 50 m danach wieder eine Chance zum Wechsel darauf gab. In diesen 50 Metern hat es dann tatsächlich jemand geschafft mich mit deutlich zu geringem Abstand, hupend auf einer durchgestrichenen Tramspur zu überholen.

Ich bin dadurch so wütend geworden, dass ich letztendlich den Sprint zur übernächsten Ampel (in 500 m Entfernung – nehmt das, Autos im Stadtverkehr!) auf mich nahm, um mich vor das an der Ampel wartende Fahrzeug zu stellen und dem Fahrer wütend klarzumachen, dass er nicht verstanden hat was Sicherheitsabstand bedeutet. Letztendlich gab es ein hitziges Wortgemenge zwischen ihm (“fahr doch auf dem Radweg!”) und mir (“da gab es keinen Radweg!”). Er hat mich dann nochmal sehr beim Losfahren an den Fahrbahnrand gedrängt und mir sogar Gewalt angedroht (“soll ich dir eine klatschen, du Affe”). Ich habe ihm dann nur noch die nächstbeste Beleidigung mitgegeben und wir sind beide davongefahren. Er auf der Straße, ich auf dem Radweg.


Hier meine nüchterne Analyse:

  • Ich bin froh, meinen Unmut kundgetan zu haben.
  • Ich bin froh, nicht verletzt worden zu sein.
  • Ich habe mich, den Fahrer und andere Menschen in Gefahr gebracht, als ich mich an der Ampel vor ihn gestellt war. Seine Reaktion war, mich erneut auf der Tramspur zu überholen. Das hätte zu einer Kollision mit einer Tram führen können.
  • Ich hätte versuchen sollen, sachlich zu bleiben und ihm die Situation in so gut es geht neutralem Ton zu übermitteln. Vielleicht wäre meine Botschaft dann sogar angekommen.

Sorry falls das zu viel Text war. Wie geht ihr mit solchen Situationen um?

  • Zacryon@feddit.de
    link
    fedilink
    arrow-up
    2
    arrow-down
    1
    ·
    1 year ago

    Ist ein (konsequentes) Fahren auf der Spurmitte als Fahrradfahrer nicht auch wieder ein Verstoß gegen die StVO?

    • Felix Gilcher@berlin.social
      link
      fedilink
      arrow-up
      12
      ·
      1 year ago

      @Zacryon kommt natürlich drauf an, aber in den meisten Straßen nicht. Der Abstand vom rechten Rand muss so gewählt werden, dass Eigengefährdung ausgeschlossen ist, mindestens wird 80cm empfohlen. Bei parkenden Autos ist das eine Türbreite, also bis 1,50m, gerechnet ab Lenkerende. Ein Lenker ist ca 70-80cm breit. Also ist die Fahrradmitte bei ca 1,5m - 2m legitim. Das ist auch bei einer breiten Fahrbahn (4m) ziemlich genau mittig.

      • Domkat@feddit.de
        link
        fedilink
        arrow-up
        4
        ·
        1 year ago

        100% Zustimmung, genau darum geht’s mir. Macht euch bewusst dass es vollkommen rechtens ist. In der StVO steht zwar, dass ich so fahren muss dass man den Verkehr möglichst wenig behindere, aber wenn nicht genug Platz ist können die Autos eh nicht legal überholen. Und es gilt in Deutschland immer: Wenn du in einer Situation bist in der du dich entschieden musst eines von zwei Rechtsgütern zu schützen/wahren gewinnt das höherwertige. In dem Fall: Mein Recht auf körperliche Unversehrtheit/ Abwesenheit von Gefährdung gewinnt gegen meine Pflicht den anderen Verkehr nicht zu behindern.

      • 𝘋𝘪𝘳𝘬
        link
        fedilink
        arrow-up
        1
        ·
        1 year ago

        Ganz ohne rechnen und abschätzen: Rechts von der Mitte der Fahrspur fahren. Also da, wo beim Auto der Beifahrersitz wäre.