• Ooops@kbin.social
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    1 year ago

    Oder man guckt die tatsächliche Begründung nach und nicht den Framing Bullshit… da ist dann nämlich eine grenzüberschreitende Dimension der Straftat, die gemeinsame Bekämpfung notwendig macht, eine Bedingung

    • CosmoNova@feddit.de
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      1 year ago

      Dir steht es frei eine andere Version auf die du dich beziehst zu verlinken. Ich bin lediglich auf den hier verlinkten Artikel eingegangen.

            • CosmoNova@feddit.de
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              1 year ago

              Gut jetzt bin ich bei dem ganzen Juristendeutsch genau so dumm wie vorher, aber sparen wir uns das einfach. „Nur ja heißt ja“ klingt ohnehin nach einer Verschlimmbesserung. Grundgesetz hin oder her.

              • EunieIsTheBus@feddit.de
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                1 year ago

                Der eigentliche Punkt ist einfach der, dass die EU keine Rechtsgrundlage dafür hat, Mindeststrafen für Straftaten festzulegen. Der vom Artikel schlecht zitierte Gesetzestext erlaubt der EU das nur wenn sie schwer UND grenzüberschreitend sind. Sexualstraftaten sind letzteres in der Regel nicht. Man muss nicht gegen eine Verschärfung der Strafen sein, um das Vorhaben zu blockieren. Sieh es so: Wenn man das so umsetzen würde haben wir sehr bald die Situation dass ein Straftäter gegen seine Verurteilung erfolgreich vorgehen kann, weil die Rechtsgrundlage fehlerhaft ist. Und das wäre auch nicht im Sinne jener, die das Gesetz verschärfen wollen. Das wäre dann etwa das Maut Desaster in die umgekehrte Richtung.