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Der Artikel ist 3 Wochen alt.
Diese Online-Kampagne ist neu: https://aktion.campact.de/sexualstrafrecht-vergewaltigung/appell/teilnehmen
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Wie denn? Ich hab gefragt, ob ich darf, sie hat ja gesagt. Fertig.
Dadurch wird nichts leichter.
Weil es schwerer ist eine konsistente Lügengeschichte zu erfinden, in der die andere Person ja sagt oder surch Verhalten zeigt, als eine Lügengeschichte, wo die andere Person einfach nichts macht.
[x] doubt
Du konstruierst dir Fälle zurecht, die in der Praxis so nicht funktionieren.
Es hat schon seine Gründe warum bei Verhören, die gleiche Frage wiederholt in unterschiedlichen Formen gestellt werden. Für die meisten Menschen ist es nämlich gar nicht so einfach eine Lüge konsequent aufrechtzuerhalten und sich nicht selber zu widersprechen. Und genau da stellt die Frage nach dem Konsens halt schon eine zusätzliche Hürde bei welcher diese stolpern können.
Mein Mandant war sexuell erregt und kann sich daher an den genauen Wortlaut nicht erinnern.
Widerleg das mal.
Dieses Gesetz ist keine Beweislastumkehr. Im Zweifel gilt weiterhin, für den Angeklagten.