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Der Artikel ist 3 Wochen alt.
Diese Online-Kampagne ist neu: https://aktion.campact.de/sexualstrafrecht-vergewaltigung/appell/teilnehmen
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Du meinst wenn sie bewusstlos oder vor Angst gelähmt/sprachlos ist, ist’s ok?
Nein, ich meine, dass:
Die Überschrift impliziert, dass Buschmann eine “Nein heißt Nein” Lösung blockt, was falsch ist.
Vorbehalte über “Nur Ja heißt Ja” Lösungen existieren, weil sie schlecht formuliert zu:
führen könnten.
Änderung: Erwähnt sei hierbei, dass die Vorbehalte alle auf das tatsächliche Gesetz nicht zutreffen
Ja beim ersten Punkt stimme ich zu das wurde im ZDF Artikel mindestens unglücklich formuliert und das hat OP übernommen.
Der Vorbehalt bzgl der Beweispflcht wird in den “5 Minuten Infos” in dem campact Link erklärt und entkräftigt:
“Explizite Konsentpflicht” heißt doch, dass beide Personen aktiv zustimmen müssen. Ist doch gut, wo soll das Problem sein? (Till Lindemann hasst diesen juristischen Trick…)
EDIT: du meinst KonsenSpflicht, oder? Konsens ist, wenn alle dafür sind, Konsent wenn keiner dagegen ist.
Da Zustimmung auch durch sog. kongruentes Handeln ausgedrückt werden kann, sehe ich kein Problem.
Kein normaler Mensch, der nicht zum ersten Mal Sex hat, sollte damit Schwierigkeiten haben zustimmendes von passiven und ablehnendem Verhalten zu unterscheiden.
Und wenn man sich nicht ganz sicher ist, tut es auch keinen Abbruch kurz zu fragen, ob man weitermachen oder aufhören soll.
Von daher finde ich auch die Kriterien “explizite Konsenspflicht” und “wiederholter expliziter Konsenspflicht” nicht als negativ. Selbstverständlich muss bei Sex zu jedem Zeitpunkt Konsens über das ob, was und wie herrschen.