Dies ist die richtige Antwort. Hinzu kommt, dass nicht die erreichte konkrete Geschwindigkeit entscheidend für das Vorliegen eines strafbaren Einzelrennens ist, sondern auch die übrigen Voraussetzungen des § 315d Abs. 1 Nr. 3 StGB erfüllt sein müssen, also grob verkehrswidriges und gleichzeitig rücksichtsloses Fahren.
Das bedeutet unterm Strich, dass eben nicht nur die Geschwindigkeit allein dich in den Knast bringt, sondern wie du dabei fährst. Wobei es schon sehr wahrscheinlich ist, bei entsprechender Geschwindigkeit Innerorts auch automatisch so asozial zu fahren, dass man verknackt gehört.
Dies ist die richtige Antwort. Hinzu kommt, dass nicht die erreichte konkrete Geschwindigkeit entscheidend für das Vorliegen eines strafbaren Einzelrennens ist, sondern auch die übrigen Voraussetzungen des § 315d Abs. 1 Nr. 3 StGB erfüllt sein müssen, also grob verkehrswidriges und gleichzeitig rücksichtsloses Fahren.
Das bedeutet unterm Strich, dass eben nicht nur die Geschwindigkeit allein dich in den Knast bringt, sondern wie du dabei fährst. Wobei es schon sehr wahrscheinlich ist, bei entsprechender Geschwindigkeit Innerorts auch automatisch so asozial zu fahren, dass man verknackt gehört.