Erstmals verweigert der Freistaat Bayern einer Klimaaktivistin, die erfolgreich auf Lehramt studiert hat, die Übernahme ins Referendariat. Begründung: Ihr Aktivismus sei nicht mit der Verfassung vereinbar.
Erstmals verweigert der Freistaat Bayern einer Klimaaktivistin, die erfolgreich auf Lehramt studiert hat, die Übernahme ins Referendariat. Begründung: Ihr Aktivismus sei nicht mit der Verfassung vereinbar.
Na ja, der deutsche Gesetzgeber schränkt Eigentum allerdings schon heute ein. Ein etwas kurioses Beispiel ist der demilitarisierte Panzer, der bei einem Opi aus dem Keller geholt wurde.
Von daher ist das reine Verhandlungssache, was man überhaupt als Privateigentum besitzen kann.
Das ist genau kein Beispiel für das was ich meine. Insofern frage ich eher ob du verstanden hast worauf du antwortest.
Der Punkt ist dass Bayern effektiv sagt, Klimaaktivismus ist verfassungsfeindlich weil Klimaaktivismus implizit Kapitalismus in Frage stellt, und Kapitalismus ist (in deren Weltsicht) in unserer Verfassung garantiert, weil Privateigentum (=Firmeneigentum in dem Kontext) ein geschütztes Rechtsgut ist.
Doch, habe ich.
Mein Beispiel zeigt, dass nur weil man pro forma etwas Eigentum nennen kann, der Staat nicht automatisch garantiert, dass es behalten werden kann und z.T. es sogar aktiv wegnimmt.
Warum nutzt du dann ein Beispiel von persönlichem Eigentum um eine Diskussion über privates Eigentum zu führen? Das sind in diesem Kontext zwei unterschiedliche Dinge.
?
Also den Unterschied musst du mir erklären. Die Definition von Privateigentum bei Wikipedia z.B. macht da auch keinerlei Unterschied:
Die Person hatte explizit über privat- und persönliches Eigentum im marxistischen Sinne geredet. Hierbei ist Privateigentum der privatisierte Besitz von Produktionsmitteln und Grundbesitz. Persönliches Eigentum hingegen sind Dinge wie Zahnbürste, Auto, und eben auch demilitarisierter Panzer im Keller.
Verstehe, aber ist es dann nicht sogar von Vorteil, wenn Bayern/Deutschland/das GG privaten und persönliches Besitz gleichsetzt?
Immerhin, wenn wir jetzt zu dem Beispiel des Panzers zurückgehen, kann unter unserem bestehenden System eben ein Teil des Eigentums offensichtlich eingeschränkt werden. Welcher das ist, wird nicht definiert.
Kann man drüber diskutieren, aber solange Legislatur und Justiz so rechts sind, wie sie sind, wird das vermutlich nicht passieren. Ich denke aber, es gibt durchaus gute Argumente dazu, denn auch Artikel 14 GG:
Es ist ja relativ einfach zu sehen, dass dies bei Privateigentum selten gegeben ist. In meinen Augen also eine gute Grundlage für Kollektiviesierung.
Da steht in meinem Eingangskommentar dass es um die marxistische Definition geht, die gemäß deinem Link ein Sonderfall ist:
Sorry, aber das ist mir zu blöd. Antworte halt nicht, wenn du nicht den Respekt aufbringen kannst zu lesen worauf du antwortest.
Sorry, aber das ist mir zu blöd. Antworte halt nicht, wenn du nicht den Respekt aufbringen kannst, mir auf meine Nachfrage nach dem Sonderfall respektvoll zu antworten.
Kannst dir ja @itslilith@lemmy.blahaj.zone als Beispiel nehmen.