Wenn ein Betriebsstandort geschlossen wird, ist es seitens des Arbeitgebers unbillig, einen Arbeitnehmer unter Widerruf seiner Homeoffice-Erlaubnis an einen 500 Kilometer entfernten neuen Standort zu versetzen. Das hat das Landesarbeitsgericht (LAG) Köln entschieden (Urt. v. 11.07.2024, Az. 6 Sa 579/23).

Der Fall spielt in der Automobilbranche. Der betroffene Arbeitnehmer war im Einverständnis mit dem Arbeitgeber circa 80 Prozent seiner Arbeitszeit aus dem Homeoffice heraus tätig gewesen. In seinem Arbeitsvertrag gab es jedoch eine Klausel, wonach sich sein Einsatzort projektabhängig auf ganz Deutschland erstrecken kann. Im Zuge der Schließung des Heimatstandorts des Projektmanagers widerrief sein Arbeitgeber die Homeoffice-Erlaubnis und versetzte ihn an einen anderen Standort 500 Kilometer entfernt, hilfsweise sprach der Arbeitgeber eine Änderungskündigung aus.

Konkret teilte der Arbeitgeber dem Projektmanager Ende März 2023 mit, er müsse schon ab dem 1. Mai in der neuen Stadt arbeiten. Dies lehnte er ab, da schon die Wohnungssuche in diesem Zeitraum praktisch unmöglich sei. Der Projektmanager erhob daraufhin Kündigungsschutzklage.

  • Sirence@feddit.org
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    2 days ago

    Das hat mein Arbeitgeber auch als Grund gebracht, und kurz darauf hieß es dann, ich soll in Büro doch bitte nicht mit den Leuten sprechen die vorbeikommen weil das zu viel Zeit kostet und wenn jemand was braucht kann er mir im Chat schreiben…

    • trollercoaster@sh.itjust.works
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      2 days ago

      Die Qualität von “Führungskräften” erkennt man daran, wie oft die sich im gleichen Satz widersprechen können, ohne rot zu werden.