• barsoap@lemm.ee
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    26 days ago

    Man kann’s auch allgemein belassen wenn was dann gemacht wird klarer geregelt wird. Von “es bleibt beim durchkitzeln” bis zu “Gedicht aufsagen und du wirst verschont” is da einiges denkbar.

    Im Rheinland gilt hochjuristisch das Tragen einer Krawatte zur Weiberfastnacht als stillschweigende Einwilligung die sich abschneiden zu lassen, woanders und zu anderen Zeiten ist das Sachbeschädigung. Denkt euch was aus, auch Ostfriesen können kreativ sein.