Eine Antwort auf eine der deutschesten Fragen der Republik.

  • Mîm@lemmy.zip
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    17 hours ago

    Beauftragte Dienstleister.

    Und wenn die Bürgersteige nicht gerade im nichts oder städtischen Grundstücken liegen, muss die Stadtreinigung das idR auch nicht machen, sondern die Anlieger.
    Wobei Stadt und Bahn dem ganzen hier vernünftig nachkommen. Nur bei den privaten sieht man dann, wer dem nachkommt und wer zu geizig war einen Dienstleister zu beauftragen. Für etwas Splitt an der eigenen Ausfahrt reicht es zwar noch, aber dann groß heulen, wenn sich vor dem Grundstück wer langlegt und man jetzt Schmerzensgeld und Behandlungsosten blechen muss.

    • trollercoaster@sh.itjust.works
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      3 hours ago

      Natürlich sind alle Anlieger, die zum Schneeschippen keinen Dienstleister beauftragen nur zu geizig. Leute, die sich solchen Mist nicht leisten können, gibt es ja zum Glück nicht.

    • 𝘋𝘪𝘳𝘬
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      ·
      17 hours ago

      Und wenn die Bürgersteige nicht gerade im nichts oder städtischen Grundstücken liegen, muss die Stadtreinigung das idR auch nicht machen, sondern die Anlieger.

      Liegen direkt an der Fahrbahn, und definitiv im Aufgabenbereich der Stadtreinigung (die haben ein Online-Register zum nachschauen).

      Die Radwege sind sogar teil einer Veloroute und definitiv im Aufgabenbereich der Stadt(reinigung). Ich habe durch stumpfes Nachfragen sogar die Mailadresse des für diese spezielle Veloroute zuständigen Abteilung des Dezernats erhalten – natürlich keine Antwort auf jegliche Mails.