Berlin (ots) - Das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) hat heute einen sechsjährigen Rechtsstreit beendet und klargestellt: Kommunen müssen das illegale Gehwegparken ahnden,...
Der Witz ist ja, eh die Klausel „wenn zu wenig Platz für Fußgänger bleibt“. Damit ist es Gerichtsfest klar gestellt, dass „da ist doch genug Platz, geh doch einfach außen rum“ Gehwegparken legal macht.
Eine zukünftige Entscheidung für das Radwegparken wird sicher genau so lauten, und effektiv ändert sich weder für Fußgänger noch für Radfahrer irgendetwas.
Ganz unten im Artikel steht als Kontext, dass mindestens 1,8 Meter für Fußgänger frei bleiben müssen. Das dürfte Parken auf den meisten Gehwegen verbieten:
Zum Hintergrund: Die Straßenverkehrsordnung verbietet das Gehwegparken eindeutig: “Das Parken auf Gehwegen darf nur zugelassen werden, wenn genügend Platz für den unbehinderten Verkehr von Fußgängern ggf. mit Kinderwagen oder Rollstuhlfahrern auch im Begegnungsverkehr bleibt” (§42 StVO, Zeichen 315 Parken auf Gehwegen). Dies ist nach allgemein anerkannten Regeln der Technik eine Mindest-Gehwegbreite von 1,80 m.
Vielleicht lebe ich auch in einer komischen Stadt, aber das würde effektiv sämtliche Altbauviertel zu Verbotszonen machen. Der Gehweg vor meinem Haus ist insgesamt nicht mal 1,80m breit.
Ich muss sagen, mich überrascht das Gehsteigparken. Bei uns in Österreich ist das eine absolute Ausnahme. Kann natürlich sein, dass die Rechtslage geringfügig anders ist.
Mir wurde vor der Fahrprüfung (in Deutschland) gesagt, dass ich nie auf dem Gehweg fahren darf. Also einen abgesenkten Gehweg kreuzen, um aus einem Hof auszufahren, das geht. Aber auf einem Gehweg entlangfahren, dann könnte ich mir direkt überlegen, wann ich die Wiederholungsprüfung machen will.
Ich denke, das Problem ist, dass es eben nicht geahndet wird/wurde. Die meisten Verkehrsteilnehmer lernen die Straßenverkehrsordnung nur dann wirklich kennen, wenn ein Knöllchen in der Windschutzscheibe hängt.
Also mich hatte es tatsächlich auch überrascht, als ich in der Fahrschule erzählt bekommen habe, dass das kriminell ist. Wenn man es ständig sieht, geht man irgendwann davon aus, dass das wohl so richtig ist.
Der Witz ist ja, eh die Klausel „wenn zu wenig Platz für Fußgänger bleibt“. Damit ist es Gerichtsfest klar gestellt, dass „da ist doch genug Platz, geh doch einfach außen rum“ Gehwegparken legal macht.
Eine zukünftige Entscheidung für das Radwegparken wird sicher genau so lauten, und effektiv ändert sich weder für Fußgänger noch für Radfahrer irgendetwas.
Ganz unten im Artikel steht als Kontext, dass mindestens 1,8 Meter für Fußgänger frei bleiben müssen. Das dürfte Parken auf den meisten Gehwegen verbieten:
Vielleicht lebe ich auch in einer komischen Stadt, aber das würde effektiv sämtliche Altbauviertel zu Verbotszonen machen. Der Gehweg vor meinem Haus ist insgesamt nicht mal 1,80m breit.
Das könnte echt miese Implikationen haben.
Ich muss sagen, mich überrascht das Gehsteigparken. Bei uns in Österreich ist das eine absolute Ausnahme. Kann natürlich sein, dass die Rechtslage geringfügig anders ist.
Mir wurde vor der Fahrprüfung (in Deutschland) gesagt, dass ich nie auf dem Gehweg fahren darf. Also einen abgesenkten Gehweg kreuzen, um aus einem Hof auszufahren, das geht. Aber auf einem Gehweg entlangfahren, dann könnte ich mir direkt überlegen, wann ich die Wiederholungsprüfung machen will.
Ich denke, das Problem ist, dass es eben nicht geahndet wird/wurde. Die meisten Verkehrsteilnehmer lernen die Straßenverkehrsordnung nur dann wirklich kennen, wenn ein Knöllchen in der Windschutzscheibe hängt.
Also mich hatte es tatsächlich auch überrascht, als ich in der Fahrschule erzählt bekommen habe, dass das kriminell ist. Wenn man es ständig sieht, geht man irgendwann davon aus, dass das wohl so richtig ist.
Als genug Platz werden generell 1,8m angenommen, also macht das durchaus einen Unterschied.
unzwar zuzüglich Sicherheitsabstände, also in der Praxis meist 2,5m