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Das geltende Recht bietet demnach keine Grundlage für ein Verbot, fahrerlaubnisfreie Fahrzeuge zu führen. Dementsprechend hob der zuständige Senat ein entsprechendes an den Kläger gerichtetes Fahrverbot auf.

BayVGH, Urteil vom 17. April 2023, Az.11 BV 22.1234

  • Oliver@lemmy.ca
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    1 year ago

    Muss immer schmunzeln, wenn Autoritäre Fahrverbote für alle möglichen Vergehen ohne jeden Bezug zur Eignung der Fahrzeugführung fordern, aber nie bei Fehlverhalten im Straßenverkehr.

    Ein 2-monatiges Fahrverbot würde mich ungefähr so sehr jucken, wie Mercedes-Fahrende von Strafzetteln tangiert werden.

  • Lumidaub@feddit.de
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    1 year ago

    Huh. Ich dachte immer, die Argumentation ist, dass es sich um ein Verbot der Teilnahme am Straßenverkehr handelt und deswegen Fahrräder etc beinhaltet.

    • ebikefolder@feddit.de
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      1 year ago

      Auch Fußgänger nehmen am Straßenverkehr teil. Die einzige Möglichkeit wäre dann also Hausarrest.