Zwei schwer kranke Männer wollen Zugang zu einer tödlichen Dosis Betäubungsmittel. Vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig sind sie mit ihrem Anliegen gescheitert.

“Das ist ein schwarzer Tag für die beiden Kläger und ein schwarzer Tag für alle suizidwilligen Menschen in Deutschland”

  • golli@lemm.ee
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    1 year ago

    Für mich fehlt hier etwas die Einordnung, wie es denn in der Praxis aussieht einen Arzt bzw Verein zu finden, der einen darin unterstützt. Die Argumentation scheint ja zu sein, dass hierdurch ein ausreichender Zugang zu den Mitteln besteht, weswegen der Staat es nicht zur Verfügung stellen muss.

    Je nachdem scheint mir dieser Weg aber erstmal weniger selbstbestimmt, als den betroffenen direkten Zugsng zu gewähren.

    • Math.@feddit.de
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      1 year ago

      Politisch ist dies aber bislang nicht geklärt, eine Neuregelung scheiterte im Sommer. Die nordrhein-westfälischen Gerichte verwiesen in ihren Entscheidungen auf das Betäubungsmittelgesetz und darauf, dass die Kläger sich an einen zur Sterbehilfe bereiten Arzt oder eine entsprechende Hilfsorganisation wenden könnten.

      Ich glaube auch, dass man nicht so einfach daran kommen soll. Durch eine Sterbebegleitung wird sicherlich abgeklärt, ob die Person das wirklich möchte und es keinen anderen Ausweg gibt.

      Einerseits kann ich verstehen, dass man lieber im Kreis der Familie sterben möchte, andererseits muss man vielleicht auch vor sich selbst geschützt werden.

      • DarkThoughts@kbin.social
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        1 year ago

        Das beantwortet seine Frage aber halt mal so gar nicht. Ich bin mir ziemlich sicher die meisten Ärzte werden dich da ganz einfach dankend ablehnen.

      • golli@lemm.ee
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        1 year ago

        Danke für den Link. Ich habe das vielleicht schlecht ausgedrückt aber mir ging es nicht nur darum ob diese Vereine existieren, sondern eben auch wie der Zugang dazu ist. Womit ich Aspekte meine wie z.B. geographische Verteilung (muss man einmal quer durch Deutschland reisen), haben diese Vereine zusätzliche Anforderungen die man Erfüllen muss (welche über das hinausgehen was der Staat erwarten würde) usw.

        Bei dem von dir verlinkten Verein fällt mir z.B. auf, dass man Mitglied werden muss und die damit verbundene Kostenstruktur (Assistenz dann startet bei 7000€ und reduziert sich bis auf 2000€ für langfristige Mitglieder), wobei es wohl Ausnahmen gibt für Arme.

        Aber ja generell kann man das natürlich alles selber googeln. Das war auch in gewissem Rahmen Faulheit, dass ich es gerne im Artikel angesprochen gesehen hätte.