Der Grundsatz der Rechtssicherheit ist ein Kerngehalt des Rechtsstaatsprinzips. Rechtssicherheit beruht auf dem Anspruch der Klarheit, Beständigkeit, Vorhersehbarkeit und Gewährleistung von Rechtsnormen sowie die an diese gebundenen konkreten Rechtspflichten und Berechtigungen. Es ist Teil der elementaren Basis einer rechtsstaatlichen Gesellschaftsordnung.
Wenn prinzipiell jeder eine Wortmarke für alles anmelden und durchsetzen könnte, dann wäre für mich nicht mehr ersichtlich und vorhersehbar, inwiefern ich mich äußern darf, ohne die angeblichen Markenrechte anderer zu verletzen.
Du vergisst, dass man zum einen eine Verwendung als Kennzeichen für Waren oder Dienstleistungen braucht, damit ein Markenrechtsverstoß überhaupt in Frage kommt. Bevor du das machst solltest du eh eine Markenrecherche durchführen. Zum anderen muss eine Marke auch aktiv verwendet und verteidigt werden. Sonst wird sie gelöscht. Zur willkürlichen Beschneidung der Meinungsfreiheit eignet sich das MarkenG also eher weniger.
Erstmal dürfen damit Nazis die Marke nicht verwenden. Wenn sie dagegen vorgehen wollen, müssen sie erklären, wie wo und warum die Marke nicht aktiv verteidigt wird, und was sie damit wollen. Bonusfaktor, weil dann der ein oder andere klandestine Webshop sich aus der Deckung begeben müsste.
Also entweder funktioniert es, dann lässt sich das zumindest für eine zeitweilige Einschränkung der Meinungsfreiheit nutzen, oder es funktioniert eben nicht.
Wo ist es eine Einschränkung der Meinungsfreiheit? Sie können ja gerne Vaterland brüllen, oder ein T-Shirt tragen wo es ausgeschrieben draufsteht. Ist dann nur eben nicht so eine schöne Hundepfeife, wo man sich hinter “das heißt ja was ganz anderes ;)” verstecken kann.
Das hat für mich auch nichts mit Rechtsstaatlichkeit zu tun. Du meinst wohl Rechtskonformität oder so?
Rechtssicherheit trifft ganz gut was ich meine:
Wenn prinzipiell jeder eine Wortmarke für alles anmelden und durchsetzen könnte, dann wäre für mich nicht mehr ersichtlich und vorhersehbar, inwiefern ich mich äußern darf, ohne die angeblichen Markenrechte anderer zu verletzen.
Du vergisst, dass man zum einen eine Verwendung als Kennzeichen für Waren oder Dienstleistungen braucht, damit ein Markenrechtsverstoß überhaupt in Frage kommt. Bevor du das machst solltest du eh eine Markenrecherche durchführen. Zum anderen muss eine Marke auch aktiv verwendet und verteidigt werden. Sonst wird sie gelöscht. Zur willkürlichen Beschneidung der Meinungsfreiheit eignet sich das MarkenG also eher weniger.
Dann dürfte diese Aktion gegen Nazis aber auch wenig Erfolg haben.
Wieso nicht?
Erstmal dürfen damit Nazis die Marke nicht verwenden. Wenn sie dagegen vorgehen wollen, müssen sie erklären, wie wo und warum die Marke nicht aktiv verteidigt wird, und was sie damit wollen. Bonusfaktor, weil dann der ein oder andere klandestine Webshop sich aus der Deckung begeben müsste.
Also entweder funktioniert es, dann lässt sich das zumindest für eine zeitweilige Einschränkung der Meinungsfreiheit nutzen, oder es funktioniert eben nicht.
Wo ist es eine Einschränkung der Meinungsfreiheit? Sie können ja gerne Vaterland brüllen, oder ein T-Shirt tragen wo es ausgeschrieben draufsteht. Ist dann nur eben nicht so eine schöne Hundepfeife, wo man sich hinter “das heißt ja was ganz anderes ;)” verstecken kann.
Das bezog sich auf