Eine Verpflichtung zu gemeinnütziger Arbeit für Asylwerber stand in der Vergangenheit bereits mehrmals zur Diskussion. Geeinigt haben sich die Bundesländer nun darauf, dass das Innenministerium ein Modell erarbeiten soll, das die derzeitige Regelung auf gemeinnützige Organisationen ausdehnt. Wenn sie keine Hilfstätigkeiten übernehmen, soll ihnen die Grundversorgung gestrichen werden. Auf Antrag der Flüchtlingsreferenten wird das Innenministerium mit der rechtlichen Prüfung der Arbeitspflicht beauftragt.
Eine Verpflichtung von “freiwilligen” gemeinnützige Arbeit. Das funktioniert schon als Konzept so nicht.