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Derzeit werden viel zu wenige Wohnungen gebaut, weil es der Bauwirtschaft nicht profitabel genug erscheint. Die Bundesregierung will nun mit Milliardensubventionen nachhelfen.
Aber man könnte statt Geschenken einfach Anteile übernehmen, veräußern und dem Steuerzahler schenken.
Ist bei 76.000 Bauunternehmen etwas schwierig. Sind ja auch nicht alle öffentlich handelbar. Das kann man nicht mit Lufthansa vergleichen.
Warum nicht? Es geht doch nicht um den Aktienmarkt, man kann auch Anteile in Form von Teilhabe halten.
Und dann hat man bei tausenden Firmen Mitspracherecht? Wer soll das alles koordinieren?
Nein, der Staat veräußert den Anteil und du bekommst den Erlös auf deine Steuer angerechnet, so meinte ich es.
Aber mit Teilhabe kommt Mitsprache.
Genau dafür gibt es die stille Teilhabe.
Also gibt dann der Staat blanko Geld und verzichtet auf Mitspracherecht und bekäme nur eine Gewinnbeteiligung. Wo bleibt da die Lenkung wie bei Subventionen? Eigentlich nur über die Auswahl der Unternehmen. Und wer soll wiederum leisten, da eine faire Auswahl zu treffen?
Ich bleibe dabei: es ist viel einfacher und auch erprobter, via Subventionen eine Unterstützung zu geben als in dieser Größenordnung in den Markt einzugreifen. Ich verstehe den moralischen Aspekt, dass man für die “geschenkten” Steuergelder auch einen Ertrag sehen will. Aber für mich schlägt das nicht so sehr ins Gewicht. Wenn die Unternehmen durch die Krise kommen und danach weiterhin Arbeiter anstellen und Steuern zahlen, ist genug gewonnen. Das ist dann der Gewinn für den Staat.
Ich hatte eine sehr lange Antwort getippt, in der ich am Beispiel der Lufthansa, die so schnell wie möglich zurückgekauft hat, dargelegt habe, warum eine staatliche Beteiligung funktioniert und am Beispiel von Daimler, wo man trotz Staatshilfen Dividenden ausgezahlt hat, warum Subventionen das nicht tun. Leider hat es diesen Text beim Senden zerlegt, weswegen ich es jetzt aus Frust darüber bei diesem kurzen Überflug belasse.
Lass mich nur noch ergänzend anmerken: dein eingänglicher Schluss ist falsch, man kann auch mit stiller Beteiligung von seinem Mitspracherecht Gebrauch machen - man muss es nur nicht, wie das bei ordentlich eingetragenen Gesellschaftern sonst der Fall ist.