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Fasst es doch ganz gut zusammen!
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Wird Zeit, dass das endlich geklärt wird.
Die deutsche Paranoia bei jeder Form der Aufzeichnung wird aber vermutlich dazu führen, dass hier ein Gerichtsurteil herauskommt, was jegliche Videoaufzeichnung in Frage stellt. Trotzdem hoffe ich, dass das Gericht erkennt, dass es eben gerade keine anlasslose Überwachung ist.
Inwiefern soll das keine anlasslose Überwachung sein? Ein Überwachungsanlass wäre wenn ein gegebener Passant bereits eine Straftat durchgeführt hat (z.B. gerade versucht das Schloss des Teslas zu knacken) oder ein driftiger Grund zur Annahme besteht, dass eine Straftat durchgeführt werden könnte. Keines von diesen beiden Punkte trifft auf den Großteil aller Passanten zu, weshalb die Überwachung dieser anlasslos ist.
Und ich würde stark vermuten, dass weiterhin eine Unterscheidung zwischen Videoüberwachung auf Privatgrundstücken und im Öffentlichen Raum besteht. Wenn man seinen Tesla im eigenen Hof parkt, ist das ganz anders zu bewerten als irgendwo z.B. am Straßenrand.
Es gibt schon einen rein technischen Anlass: Nähe zum Fahrzeug
Das ist keine Straftat. Jemand könnte deinen Tesla zärtlich streicheln und es wäre immernoch eine Straftat deinerseits, wenn du eine Videoaufzeichnung davon machst und diese veröffentlichst.