• bob_lemon@feddit.de
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    11 months ago

    In deinem Link geht es um Einbürgerung, die gute Frau braucht aber erstmal eine Aufenthaltserlaubnis. Dazu finde ich beim Auswärtigen Amt grad nichts, aber Antrag24 schreibt dazu:

    > Um eine Aufenthaltserlaubnis nach Heirat in Deutschland beantragen zu können, müssen im Vorfeld zahlreiche grundlegende Voraussetzungen erfüllt sein. Zu diesen zählen: > * das Erreichen des 18. Lebensjahrs > * der Nachweis des gewöhnlichen Aufenthalts in Deutschland > * die Versicherung, dass beide Partner in Deutschland eine eheliche Lebensgemeinschaft eingehen > * der Beleg, dass der ausländische Ehepartner der deutschen Sprache mächtig ist (Grundkenntnisse gemäß Sprachniveau A1) > * der Ausschluss schwerwiegender Ausweisungsgründe sowie eines etwaigen Einreise- und Aufenthaltsverbots