Besserer Titel: Autofahrer sauer: „Viele Radfahrer bestehen auf die Einhaltung der Verkehrsregeln anstatt wie sonst immer einfach so vorm Autoverkehr zu kuschen“
[Laut Dirk (& Edith) habe ich im folgenden Unrecht]
Er beobachte, zunehmende Missachtungen und daraus resultierende Verkehrsgefährdungen. Besonders hat er dabei die Zebrastreifen im Blick: „Viele Radfahrer erzwingen dort ihre Vorfahrt. Sie fahren einfach nach dem Motto: Der Autofahrer wird schon anhalten.“ Dabei haben am Zebrastreifen nur diejenigen Vorrang, die entweder gehen oder ihr Gefährt schieben – es sei denn, Verkehrszeichen schreiben etwas anderes vor.
Das ist tatsächlich so ein Ding: Als Radfahry ist man viel schneller am/auf einem Zebrastreifen als Fußgängys. Von daher sehe ich ein, dass das einen Unterschied macht.
es sei denn, Verkehrszeichen schreiben etwas anderes vor
So wie die auf dem Bild erkennbare Radfahrerfuhrt, über die die Autos auf den Parkplatz ein- oder ausfahren, und damit qua § 10 StVO querendem Verkehr Vorfahrt gewähren müssen?
Ugh, danke. Mea culpa.
Schon etwas peinlich sich über das vermeintliche Fehlverhalten von Radfahrern aufzuregen und dabei seine eigene Unkenntnis derart offenzulegen, wie der Herr in dem Artikel. Wer die Vorfahrtsregelung an der im Bild dargestellten Stelle derartig falsch einschätzt, sollte vielleicht im Sinne der allgemeinen Sicherheit besser seinen Lappen abgeben.
Als besonders heikel bewertet Kellner die Verkehrssituation am Diepholzer Flöthekreisel. Dort kreuzen sowohl ein Radweg als auch ein Fußweg die Ein- und Ausfahrten. Zusätzliche Verkehrszeichen ergänzen die an Kreiseln gängigen Schilder: „Achtung! Fahrräder kreuzen!“, heißt es für Autos. Radfahrer weist ein anderes Schild an, „Blickkontakt“ zu Autofahrern aufzunehmen. „Das wirkt doch wie ein Freifahrtschein für alle Fahrradfahrer“, meint Kellner.
Potzblitz! “Vorfahrt gewähren”-Schilder sollen Fußgängern und Radfahrern tatsächlich den Vorrang gegenüber Querverkehr (von Autos) gewähren. Wer kann denn sowas ahnen.
Wieso klingt das im Artikel so, als hätten die Fahrräder da keine Vorfahrt?
Muss ja echt schlimm sein, wenn Menschen ohne Auto das Recht, das sie bereits haben, auch in Anspruch nehmen… also zumindest wenn man unter Car-Brain-Syndrom fühlt sich das sicher total nach “erzwingen” und Nötigung an.
(PS: Oder hab nur ich das damals for Jahrzehnten so in der Fahrschule gelernt? siehe: § 9 Absatz 3 StVO)
In der Regel haben Radfahrer auf Zebrastreifen keine Vorfahrt.
An der Stelle um die es hier geht aber schon.
Übrigens auch ohne Verkehrszeichen, denn sie bewegen sich längs einer Vorfahrtstraße, also gilt deren Vorfahrtsregelung auch für den Radweg.
Hier gibt es allerdings eine Grauzone in der Vorfahrtsregel: Bis zu welchem Abstand von der Straße gilt der Radweg als staßenbegleitend? Das ist nirgends festgelegt.Der Radweg ist mit einer gestrichelten Linie markiert. Das ist in etwa so, als wäre dort ein Bordstein, der vom Auto überfahren wird und demnach hat der Radverkehr (und auch Fußgänger) vorrang. Zusätzlich ist der Bereich der Einmündung zur Abgrenzung auch noch gepflastert.
Eine Änderung des Straßenbelags ist kein abgesenkter Bordstein. Sieht aber so aus und ist deswegen eher kacke, wenn die Situation nicht wie hier durch zusätzliche Schilder deutlich gemacht wird.
Stimmt. Der Bordstein geht um die Rabatten in den Kurven herum. Es bleiben also noch die Markierungen, die eine ähnliche Bedeutung wie ein abgesenkter Bordstein haben.
Wegen genau so einer Situation (also bei der Ausfahrt aus nem Kreisverkehr einer Fahrradfahrerin die Vorfahrt genommen) bin ich durch meine erste praktische Führerscheinprüfung gefallen. Seitdem ist mir die Regelung da ziemlich klar aber im allgemeinen scheint da ziemlich viel wissen insbesondere bei Autofahren zu fehlen.
Eventuell teilweise tatsächlich Schuld der Fahrschulen. Zumindest bei mir kam diese konkrete Situation nie zur Erwähnung, sonst wäre mir das wahrscheinlich so nicht passiert.
Bei mir (und auch bei anderen im Bekanntenkreis) hieß es, war aber vor ca. 10 Jahren, in der Fahrschule, dass man NIEMALS in einem Kreisel anhalten soll. Auch nicht wenn da jemand steht der rüber will, weil die anderen Autofahrer nicht damit rechnen, dass man stehen bleibt und man sonst schnell einen Unfall verursacht…
Was ist das denn für ein Blödsinn. Wenn jemand abbiegen möchte und das durch setzen des Blinkers signalisiert, muss ich als Hinterherfahrender auch damit rechnen, dass der anhält um Querverkehr passieren zu lassen – im Kreisverkehr genauso wie auf gerader Strecke.
Ich bin ja allgemein eher pro Radfahrer. Die stelle ist aber auch auf kurzem Blick unklar. Es ist hald ein Zebrastreifen für Fußgänger und ein normaler Fahrradweg.
Wenn du dich auf das Bild beziehst, kommt aber noch die bauliche Abgrenzung und der anliegende Parkplatz hinzu. Das ist somit keine reguläre Straße, sondern eine Zufahrt zum Parkplatz.
Parkplätze sind ja leider auch noch extra Schlimm. Das dort rechts vor links nicht gilt ist hald schon auch viel zu hart.
https://www.bussgeldkatalog.org/verkehrsregeln-parkplatz/
Grundsätzlich man muss einfach höllisch aufpassen.