[…]

Auch hier stellte Merz Strafantrag. Weil der Beschuldigte die Aussage verweigerte, beantragte die zuständige Staatsanwaltschaft eine Hausdurchsuchung, die vom Amtsgericht genehmigt wurde. Im Beschluss heißt es: “Die Durchsuchung und Beschlagnahme steht in angemessenem Verhältnis zur Schwere der Tat und zur Stärke des Tatverdachts und ist für die Ermittlungen notwendig.” Bei der Durchsuchung wurden unter anderem das Handy und der Laptop des Mannes konfisziert.

[…]

Das Problem sei dabei nicht, dass Politiker gegen Beleidigungen vorgehen würden, so Grubwinkler. Sondern, dass Gerichte in solchen Fällen Hausdurchsuchungen bewilligten. Grubwinkler warnt: “Wenn Kleinstfälle wie diese von Richtern durchgewunken werden, verschieben sich Grenzen. Wenn künftig bei jeder Beleidigung die Wohnung durchsucht wird, verlassen wir den Boden des Rechtsstaats.”

  • aard@kyu.de
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    1 month ago

    Ist wieder mal einer der Momente wo man sich doch den Laschet zurueckwuenscht. Haette vor der letzten Wahl niemand geglaubt…

    “In einer Demokratie darf man die Herrschenden Idioten, Schwachköpfe, Deppen nennen. In Diktaturen wird man dafür strafrechtlich verfolgt. Als Ministerpräsident wurde mir oft vorgeschlagen, beleidigende Tweets mit Strafanzeigen zu verfolgen. Bis heute unterzeichne ich solche nur bei Morddrohungen”