Unter bestimmten Bedingungen dürfen Jäger in Schleswig-Holstein Katzen erschießen - und haben das letztes Jahr 2.580 Mal getan. Ein Verbot wird es wohl in näherer Zukunft trotzdem nicht geben.
Wer ein totes Haustier findet (Klassiker ist die Katze am Fahrbahnrand), sollte die nächste Polizeidienststelle informieren. Die Polizei ist in Rahmen der Gefahrenabwehr für die Entsorgung von Kadavern zuständig (Seuchengefahr).
Ist schon klar, dass der Jäger sich daraus einen Spaß gemacht hat. Bei unserer Cemeinde ist explizit aufgeführt, dass man bei Tieren Kontakt mit ihnen aufnehmen und den Fund anzeigen soll. Erst danach kann das Tier dort gegebenenfalls abgegeben werden. Oder man kann das Tier ohne Anzeige direkt zu einem Tierheim bringen. Die Fundanzeige wird dann durch das Tierheim gemacht, weil die Kommune sonst nicht zur Kostentragung verpflichtet ist.
Ich weiß, dass der Wortlaut des Gesetzes meine Auslegung nicht zulässt. Es ist halt lediglich der Wortlaut, der da einen Unterschied macht; in Aspekten des praktischen Lebens sind Tiere dann eben doch überwiegend Sachen (mit besonderen Rechten).
Fun fact: Wer ein Haustier findet muss es zum Fundbüro bringen und nicht ins Tierheim.
Damit hat sich ein Jäger richtig beliebt gemacht bei der örtlichen Behörde da er alle Katzen aus seinen Fallen im Fundbüro abgeliefert hat.
Wer ein totes Haustier findet (Klassiker ist die Katze am Fahrbahnrand), sollte die nächste Polizeidienststelle informieren. Die Polizei ist in Rahmen der Gefahrenabwehr für die Entsorgung von Kadavern zuständig (Seuchengefahr).
Ist schon klar, dass der Jäger sich daraus einen Spaß gemacht hat. Bei unserer Cemeinde ist explizit aufgeführt, dass man bei Tieren Kontakt mit ihnen aufnehmen und den Fund anzeigen soll. Erst danach kann das Tier dort gegebenenfalls abgegeben werden. Oder man kann das Tier ohne Anzeige direkt zu einem Tierheim bringen. Die Fundanzeige wird dann durch das Tierheim gemacht, weil die Kommune sonst nicht zur Kostentragung verpflichtet ist.
Juristisch sind Haustiere Sachen mit besonderen Rechten.
Laut §90a BGB sind Tiere explizit keine Sachen, man wendet nur im allgemeinen die für Sachen geltende Rechte auf sie an.
Ich weiß, dass der Wortlaut des Gesetzes meine Auslegung nicht zulässt. Es ist halt lediglich der Wortlaut, der da einen Unterschied macht; in Aspekten des praktischen Lebens sind Tiere dann eben doch überwiegend Sachen (mit besonderen Rechten).