Auch in Booten – Tretboote inklusive – gilt die Promillegrenze: „Ab 0,5 Promille gilt man laut dem Gesetz als alkoholisiert und hat mit Folgen zu rechnen: Führerscheinabnahme und eine Strafe, die sich zwischen 500 und 2.000 Euro bewegt.“
Auch in Booten – Tretboote inklusive – gilt die Promillegrenze: „Ab 0,5 Promille gilt man laut dem Gesetz als alkoholisiert und hat mit Folgen zu rechnen: Führerscheinabnahme und eine Strafe, die sich zwischen 500 und 2.000 Euro bewegt.“
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