Das Recht auf Asyl ist im Grundgesetz festgeschrieben. Brandenburgs Innenminister Stübgen fordert nun, es abzuschaffen. Die Genfer Flüchtlingskonvention mache es überflüssig, so der CDU-Politiker. In Brandenburg wird am Sonntag gewählt.
Brandenburgs Innenminister Michael Stübgen spricht sich in der Asyl- und Migrationsdebatte dafür aus, das Asylrecht in seiner bestehenden Form abzuschaffen.
“Das individuelle Recht auf Asyl ist im Grundgesetz nicht mehr nötig, weil wir nach den Regeln der Genfer Flüchtlingskonvention ohnehin Menschen, die verfolgt werden, Schutz gewähren”, sagte der CDU-Politiker, der derzeit auch Vorsitzender der Innenministerkonferenz (IMK) ist, dem Handelsblatt. “Deshalb befürworte ich, im Grundgesetz die Genfer Flüchtlingskonvention als Institutsgarantie zu verankern.”
Genfer Flüchtlingskonvention
Das Abkommen über die Rechtsstellung der Flüchtlinge aus dem Jahr 1951, genannt Genfer Flüchtlingskonvention (GFK), ist ein völkerrechtliches Abkommen. Es definiert, wer als Flüchtling anzusehen ist und welche Rechte Flüchtlinge genießen. Es ist die wichtigste Grundlage des internationalen Flüchtlingsrechts.
Mittlerweile wurde die Genfer Konvention von insgesamt 147 Staaten unterzeichnet. Zudem ist die Beachtung der Konvention in der EU-Grundrechtecharta festgeschrieben.
Vorschlag kurz vor der Wahl in Brandenburg
Ohne das Asylrecht wäre es möglich, Flüchtlingskontingente einzuführen, betonte der Innenpolitiker. “Wir entscheiden dann, wer in unser Land kommt. Und wir können festlegen, in welchem Ausmaß wir Migranten aufnehmen und integrieren können.”
Das deutsche Asylrecht ist im Artikel 16a, Absatz 1 des Grundgesetzes festgeschrieben: “Politisch Verfolgte genießen Asylrecht”. Es entstand aus den Erfahrung der nationalsozialistischen Diktatur, des Zweiten Weltkriegs und der mit ihm verbundenen Flüchtlingsbewegungen. Das Gesetz gilt für jeden politisch Verfolgten, der nach Deutschland kommt.
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Jein, das bisherige Asylrecht mit seiner Verankerung im GG erlaubt es gemäß eines Urteils des BVerfG nicht, Obergrenzen festzulegen. Ein Asylsuchender hat das Recht, dass sein Antrag auf Asyl geprüft wird, egal wie viele andere bisher einen solchen gestellt haben. Jeder Einzelne hat das selbe individuelle Recht. Die Genfer Flüchtlingskonvention behandelt nur das Recht der Menschen im Asyl, nicht auf Asyl. Asyl würde somit von einem einklagbares Recht mit Verfassungsrang zu einer reinen Geste, die vom guten Willen der jeweiligen Regierung abhängt.