• lemonuri
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    1 year ago

    Das Gericht wird in solchen Fällen regelmäßig Eventualvorsatz annehmen. Wer mit einem 3,5 t Tonnen schweren Gefàhrt einen Menschen umfährt, der nimmt dessen Tod billigend in Kauf. Die Konstruktion des Eventualvorsatzes kommt häufig zum Einsatz, denn sonst würden nur geständige Täter verurteilt werden können.

    Aus der Absicht des versuchten Mordes kommt man hier evtl. nur raus, weil der Täter Schrittgeschw. gefahren ist und noch abgebremst hat. Ansonsten liegt der Mordversuch hier Unstrittig vor, mein Jurastudium liegt schon einige Dekaden zurück, aber mit dem auto auf jemanden losjagen ist eigentlich der Beispielsfall des versuchten Mordes.

    Es ist auch unproblematisch, hier niedrige Beweggründe abzunehmen. Wer jemanden tötet, weil er sonst zur spät zur Arbeit kommt oder ähnliches, da ist man bei der Abwägung der Rechtsgüter unproblematisch bei den niedrigen Beweggründen.