Mal hypothetisch angenommen, als gesetzestreuer Eigenanbauer habe ich eine überraschend gute Ernte eingefahren und möchte keinesfalls die 50g Grenze überschreiten.

Neben den offensichtlichen Möglichkeiten wie Feuerschale, Kompost und Biotonne ist mir aufgefallen, dass das Gesetz ja nur von getrocknetem Bubatz spricht.

Angenommen ich “vernichte” meinen Überschuss, indem ich ihn in heißes Öl werfe, welches ich dann zum massieren verwende? Dann kann ja von “getrocknet” keine Rede mehr sein.

  • Fliegenpilzgünni@slrpnk.net
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    3 months ago

    Nein, das wäre eine Extraktion und somit illegal.
    Du darfst aber, rein theoretisch, Hasch oder Rosin herstellen, da das per Definition eine Separation und keine (chemische) Extraktion wäre.

    Ich könnte mir aber vielleicht vorstellen, dass in Zukunft einige Gerichtsurteile darauf hinauslaufen, dass die Herstellung von Cannabutter erlaubt wird, weil es ja deutlich weniger schädlich ist als Rauchen und auch nicht unbedingt dazu beiträgt, die Ernte krass kompakt zu machen, wie es bei BHO zum Beispiel der Fall ist.

    De facto wird die Rechtslage aber wohl kaum jemanden interessieren. Wo kein Kläger, da kein Richter.

    • django@discuss.tchncs.de
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      3 months ago

      Da müsste jetzt quasi jemand hingehen, Butter herstellen und sich selber anzeigen, um da ein Urteil herbeizuführen:

      • Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe

      Ich habe keine Lust drauf.

      • django@discuss.tchncs.de
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        3 months ago

        Ich habe gerade nochmal ein wenig nachgeschaut: Edibles sind ja nach wie vor verboten. Es ist nur der Besitz von Pflanzenteilen und Harz erlaubt. Das Bundesgesundheitsministerium schreibt in der FAQ zum Thema Jugendschutz:

        1. Welche Schutzmaßnahmen gibt es über den Gesundheitsschutz hinaus im Speziellen für Kinder und Jugendliche?
        • […]
        • Sogenannte Edibles (THC-haltige Gummibärchen, Kekse etc.) bleiben verboten.

        Also können die Gerichte da wahrscheinlich gar nichts dran ändern. Ich habe noch von keinem Urteil gelesen, dass jemand Ärger bekam, wegen selbst hergestellten Keksen, aber es ist wohl verboten.