Ein Hersteller für Fahrradanhänger warnt in einer öffentlichen Stellungnahme davor, dass infolge einer geplanten STVZO-Verschärfung Fahrradanhänger künftig ein maximales Gesamtgewicht von 50 kg nicht mehr übersteigen dürften, sofern sie kein "eigenes Auflaufbremssystem" besäßen.
Klarer Fall von Autojustiz.
Ausreichender Abstand ist eigentlich so, dass ein Radfahrer zur Seite umfallen könnte ohne, dass der Autofahrer drüber fährt. Das hab ich jedenfalls seinerzeit so in der Fahrschule gelernt.
Gehen wir erstmal davon aus, dass die StVO in ihren Grundzügen noch aus einer Zeit stammt, in der Autoverkehr noch eher die Ausnahme als die Regel war.