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Das Amtsgericht Leipzig hält Straßenblockade für von der Demonstrationsfreiheit gedeckt. Aktivist:innen blockieren gleich nach dem Urteil eine Straße.
Fünf Mitglieder der Letzten Generation sind am Dienstag in Leipzig vom Vorwurf der Nötigung nach einer Sitzblockade im Vorjahr freigesprochen worden. Zwar sei generell der Tatbestand der Nötigung erfüllt gewesen, aber die Aktion sei nicht verwerflich gewesen, begründete die Vorsitzende Richterin am Amtsgericht, Laura Jankowski, ihre Entscheidung. Daher sei im Sinne der Versammlungsfreiheit entschieden worden. Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig.
Die drei Frauen und zwei Männer hatten Mitte Juni 2022 eine Hauptverkehrsstraße im morgendlichen Berufsverkehr blockiert. Für mehrere Minuten war es zu Verkehrsbeeinträchtigungen gekommen. Während sich eine Frau und ein Mann an die Straße geklebt hatten, hatte die Polizei das Festkleben bei den anderen verhindern können. Die Angeklagten hatten die Vorwürfe im Wesentlichen eingeräumt und mit dem Kampf gegen die Klimakrise begründet.
Die Richterin begründete den Freispruch damit, dass die Beeinträchtigungen nur kurzzeitig gewesen und die Polizei sowie die Presse zuvor informiert waren. Zudem sei für Notfälle eine Rettungsgasse frei gehalten worden. Überdies habe es einen klaren Sachbezug gegeben. „Der Protest richtete sich gegen die Folgen der Klimakrise und speziell gegen den Autoverkehr“, betonte Jankowski. Daher sei der Protest nicht als verwerflich anzusehen.
Bei der Verhandlung kam nach Angaben der Letzten Generation unter anderem Protestforscher Simon Theune zu Wort, der betont habe, dass Protest stören müsse, um gehört zu werden.
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