Es gehe nicht darum, jetzt Menschen abzumahnen, die „Stolzmonat“ verwendeten. „Das sieht das Marken- und Patentrecht so auch gar nicht vor“, sagt er. „Ich würde mich abends nicht zufrieden ins Bett legen können, wenn ich denke: Cool, wir haben wieder einen abgemahnt.“ Missbräuchliche Verwendung würde schnell zum Lizenzentzug führen.
Abmahnung in 3, 2, 1
Ehrenmann
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Nintendo kann das auch also…