Die dynamische Einbindung von Google Fonts ohne Einwilligung der Besucher ist datenschutzwidrig. Besucher können vom Websitebetreiber Unterlassung und Schadensersatz verlangen. Hier wurden 100 Euro zugesprochen (LG München, Urteil vom 20.01.2022, Az. 3 O 17493/20).
Find’s aber trotzdem gut, dass es bestätigt wurde. Gibt immernoch genug Webdevs, die das quasi aus Reflex einbauen (obwohl es mittlerweile durch HTTPS, HTTP/2 und Browser-Cache-Separierungen in der Regel langsamer ist als ein lokal gehosteter Font) und damit hat man wenigstens ein Argument, dass die sich vielleicht doch die Minute nehmen wollen, um einen Font richtig einzubinden.
Find’s aber trotzdem gut, dass es bestätigt wurde. Gibt immernoch genug Webdevs, die das quasi aus Reflex einbauen (obwohl es mittlerweile durch HTTPS, HTTP/2 und Browser-Cache-Separierungen in der Regel langsamer ist als ein lokal gehosteter Font) und damit hat man wenigstens ein Argument, dass die sich vielleicht doch die Minute nehmen wollen, um einen Font richtig einzubinden.