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    1 year ago

    Auch das Haus sei dem Eigentümer nicht zuzumuten, sagte der Vorsitzende Richter. Da der Erbe es nicht wolle, müsse er es auch nicht bezahlen oder für den Abriss aufkommen.

    Der US-Bürger (Erbe) will das Haus nicht und kann auf den Zustand vor Zwangsversteigerung bestehen, was er anscheinend tut.

    Dass die Familie nun auch noch Nutzungsgebühren an diesen Herrn abtreten muss ist besonders skurril.

    Letztlich kann die Familie wohl nur hoffen, dass diese Möglichkeit hier eintritt:

    »Der schnellste und menschlichste Weg: Das Grundstück dem Eigentümer abkaufen und der Familie dann kostenlos übereignen«, so Vida.