Mit dem Instrument der Verordnung wird übrigens der Beschwerdeweg für Tierschutzorganisationen ausgehebelt. Denn anders als Bescheide können sie nicht beeinsprucht werden. Es gibt zwar die Möglichkeit Stellungnahmen abzugeben, diese müssen jedoch nur gesichtet und nicht berücksichtigt werden. Tierschutzorganisationen wie der WWF haben bereits angekündigt, rechtlich gegen die Verordnungen vorzugehen.

DAS nenne ich mal gelebte Demokratie. /s

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    1 year ago

    Immerhin wird ausnahmsweise mal eingeräumt, dass Almen keine Natur sind. In der Wahrnehmung vieler ist dass ja der Urzustand, und keine Nutzfläche, für die man einen (Latschenkiefer-)Wald abgeholzt hat.