[Edit hab sie jetzt gefällt] Konnte sich von Anfang an schon nicht so recht entscheiden ob es lieber Cannabis, Kohlrabi oder vielleicht doch Basilikum sein wollte. Ich bin ja für freie Selbstbestimmung aber hier geht das leider nicht 😥
Schade dass ich gezwungen bin sie nachher zu zerstören und zu entsorgen. Am Ostberliner Stadtrand. Eine Schande dass man die niemandem überlassen darf der/die sich ihrer evtl doch annehmen würde. Aber sie mit dem Auto bei mir abzuholen wäre wohl leider nicht erlaubt
Aber ist ja nicht mehr im BtMG. Müsste man ins neue Gesetz schauen.
Bin kein Anwalt aber ich reim mir das so zusammen, hab ein bisschen nachgelesen:
Im BtmG Anlage 1 ist THC noch aufgeführt, allerdings mit dem Zusatz:
"ausgenommen,
a) wenn es sich um Cannabis zu medizinisch-wissenschaftlichen Zwecken im Sinne des Medizinal-Cannabisgesetzes handelt, oder b) wenn es sich um eine nichtsynthetische Form handelt, die zu nichtmedizinischen Zwecken im Verkehr ist."
Und im BtmG selbst steht:
“(1) Im Sinne dieses Gesetzes ist 1. Stoff: a) chemische Elemente und chemische Verbindungen sowie deren natürlich vorkommende Gemische und Lösungen, b) Pflanzen, Algen, Pilze und Flechten sowie deren Teile und Bestandteile in bearbeitetem oder unbearbeitetem Zustand, c) Tierkörper, auch lebender Tiere, sowie Körperteile, -bestandteile und Stoffwechselprodukte von Mensch und Tier in bearbeitetem oder unbearbeitetem Zustand, d) Mikroorganismen einschließlich Viren sowie deren Bestandteile oder Stoffwechselprodukte;”
Das bedeutet jetzt nicht dass THC in Pflanzenform verboten ist, definiert allerdings die ganze Pflanze als “Cannabis” seitens des Gesetzgebers. Würd ich sagen. Und wenn du mal googlest Anwälte wohl auch