Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier ist im Urlaub, Manuela Schwesig vertritt ihn als amtierende Bundesratspräsidentin – und steht nun vor einer heiklen Aufgabe.
Es ist in der Tat Gegenstand verfassungsrechtlicher Debatten, ob ein Bundespräsident das Recht hat, seine Unterschrift zu verweigern. Für mich hat er eindeutig keine Pflicht, ein Gesetz zu unterschreiben und zwar sowohl aus dem Wortlaut des Gesetzes, als auch aus der Natur einer Unterschrift heraus und ich finde es verbflüffend, dass es nicht nur Menschen gibt, die das anders sehen, sondern, dass sie in der Juristerei nach meinem Kenntnisstand sogar eine Mehrheit stellen.
Es ist in der Tat Gegenstand verfassungsrechtlicher Debatten, ob ein Bundespräsident das Recht hat, seine Unterschrift zu verweigern. Für mich hat er eindeutig keine Pflicht, ein Gesetz zu unterschreiben und zwar sowohl aus dem Wortlaut des Gesetzes, als auch aus der Natur einer Unterschrift heraus und ich finde es verbflüffend, dass es nicht nur Menschen gibt, die das anders sehen, sondern, dass sie in der Juristerei nach meinem Kenntnisstand sogar eine Mehrheit stellen.