Die Justiz- und Gesundheitsressorts der Länder empfehlen, beim Cannabisgesetz den Vermittlungsausschuss anzurufen. Eine breite Mehrheit setzt dabei auf Verschiebung des Inkrafttretens und Entlastung der Strafjustiz.

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Anträge aus SPD-Ressort in Sachsen angenommen

Angenommen hat dagegen der Gesundheitsausschuss Anträge aus dem sozialdemokratisch geführten Gesundheitsressort Sachsens. Auf Initiative von Staatsministerin Petra Köpping (SPD) zielen die Anträge darauf ab, das CanG und die darin enthaltene Entkriminalisierung von Konsumenten zum einen “vor dem Hintergrund der vielfältigen Auswirkungen des Gesetzes auf die Länder und Kommunen” später in Kraft treten zu lassen. Zum anderen sollen die im Gesetz erlaubten Besitzmengen sowie die Abstände zu Kinder- und Jugendeinrichtungen, innerhalb derer Cannabis nicht konsumiert werden darf, in einem Vermittlungsausschuss verschärft werden.

Mehrheitlich angenommen hat der Gesundheitsausschuss außerdem zwei Anträge, die von Nordrhein-Westfalens Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann (CDU) zur Abstimmung gestellt wurden. Danach soll das CanG insgesamt erst zum 1. Oktober 2024 in Kraft treten. Zudem werde das Gesetz der Ampel “dem erhöhten Bedarf in der Präventionsarbeit nicht gerecht” und müsse daher überarbeitet werden. Es hieß aus Ampelkreisen, dass alle Anträge im Gesundheitsausschuss ausschließlich aufgrund der Stimmen von Union und SPD eine Mehrheit gefunden hätten.

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Indes: Die Anrufung des Vermittlungsauschusses – und damit eine Verschiebung der Entkriminalisierung von Cannabis-Konsumenten – ist seit diesem Mittwoch deutlich wahrscheinlicher geworden.