Die HACCP-Richtlinien schreiben das Tragen einer Kopfbedeckung im professionellen Umgang mit Lebensmitteln vor, um die Verunreinigung der Lebensmittel zu verhindern. Einweghauben müssen somit sowohl in der Lebensmittelindustrie als auch in der Gastronomie getragen werden. Sie verhindern, dass Schuppen oder ausgefallene Haare in die Lebensmittel geraten und diese verunreinigen.
Zu der Kopfbedeckung, die durch die HACCP-Richtlinien vorgeschrieben werden, zählen nicht nur Einweghauben, sondern ebenso der Bartschutz. Denn ausgefallene Barthaare können gleichermaßen zur Verunreinigung von Lebensmitteln beitragen.
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