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    9 months ago

    Gibt’s bei Personenbeförderung ja auch schon. Wäre aus meiner Sicht ebenfalls eine gute Sache. Wie man es in der Praxis umsetzen würde, weiß ich aber nicht so recht. Wenn das jeder Mediziner ausstellen darf, tingeln die Leute im Zweifel solange von Arzt zu Arzt, bis einer unterschreibt. Einen weiteren zahnlosen Bürokratie-Tiger brauchen wir auch nicht so richtig.

    Zum P-Schein:

    Wurde der Antrag bewilligt, wird der P-Schein zunächst für fünf Jahre ausgestellt. Danach kann man ihn verlängern, muss aber noch einmal Sehtest und Führungszeugnis vorlegen. Abgelehnt wird die Verlängerung möglicherweise, wenn Geldstrafen wegen Verstößen gegen das Personenbeförderungsgesetz vorliegen. Fahrerinnen und Fahrer ab 60 Jahren müssen zusätzlich ein betriebs- und arbeitsmedizinisches Gutachten einreichen, um die Fahrtüchtigkeit nachzuweisen. Wer den Personenbeförderungsschein nach fünf Jahren nicht verlängert, verliert die Erlaubnis.