Für das US-Außenministerium sind Kinderehen eine Menschenrechtsverletzung, wie die Vereinten Nationen wollen sie diese bis 2030 abschaffen. Endlich : Denn zwischen 2000 und 2018 schlossen sie in den USA 300.000 Kinderehen, 86% der Bräute waren noch minderjährig, die jüngste 10 Jahre alt, die meisten Ehemänner waren erwachsen.

In den USA dürfen Minderjährige noch immer in 40 Bundesstaaten verheiratet werden, in fünf Bundesstaaten, darunter Kalifornien, gibt es dafür nicht einmal eine Altersgrenze.

Viele Amerikaner sagen: “Die Eltern wissen am besten, was für ihre Kinder gut ist”. Sie entscheiden also, aus religiösen, wirtschaftlichen oder kulturellen Gründen, um ein Visum zu erhalten, um den Ansprüchen einer Gemeinschaft zu genügen oder, die grausamste Variante: um dem Vergewaltiger des Mädchens eine Gefängnisstrafe zu ersparen.

Diese Mädchen werden viel zu früh Mutter, sie stehen in aller Regel unter der Knute ihrer Ehemänner und haben nur wenige Chancen auszubrechen. Diejenigen, die es schaffen, bezeichnen sich als “Überlebende”. Und viele von ihnen wollen die Gesetze in den Bundesstaaten ändern. Dank ihres Engagements haben immerhin 10 US-Bundesstaaten inzwischen alle Ehen unter 18 Jahren verboten.

  • Haven5341@feddit.deOP
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    8 months ago

    Das ist doch nicht vergleichbar. Die Gesetzesänderung betraf das Problem mit im Ausland verheirateten minderjährigen Flüchtlingen.

    In Deutschland war die Ehe zwischen minderjährigen auch vor 2017 schon verboten. Ausnahmen gab es nur mit einer Billigung eines Familiengerichts. Außerdem musste man auch dann das 16. Lebensjahr vollendet haben. Eine Ehe mit einer 10jährigen wie in den USA, war auch damals ausgeschlossen. Außerdem sind es ganz andere Dimensionen. In den USA gibt es im Schnitt ca. 17.000 neue Kinderehen pro Jahr. In Deutschland gab es 2016 insgesamt ca. 1.500 Ehen von Minderjährigen (bestehende Ehen).

    Der Gesetz wurde in 2017 geändert, um einen rechtssicheren Umgang mit minderjährigen Flüchtlingen zu ermöglichen die im Ausland geheiratet hatten.

    Ehen Minderjähriger werden zunehmend kritisch gesehen, weil eine zu frühe Ehe- schließung das Wohl der Minderjährigen und ihre Entwicklungschancen beeinträchtigen kann. In der Bundesrepublik Deutschland soll nach gegenwärtiger Rechtslage eine Ehe nicht vor Volljährigkeit eingegangen werden; das Familiengericht kann einen Minderjährigen, der das 16. Lebensjahr vollendet hat, jedoch vom Alterserfordernis befreien. Von dieser Möglichkeit wird immer seltener Gebrauch gemacht. International wird die Möglichkeit, die Ehe vor Volljährigkeit zu schließen, zunehmend eingeschränkt. Damit soll nicht zuletzt eine Ächtung von Kinderehen zum Ausdruck gebracht werden.

    Hinzu kommt, dass in der jüngeren Vergangenheit vermehrt minderjährige bereits verheiratete Flüchtlinge in die Bundesrepublik Deutschland gekommen sind. Teilweise sind die Betroffenen unter 16 Jahre alt. Vor allem unter dem Gesichtspunkt des Kindeswohls und des Minderjährigenschutzes stellt sich die Frage, wie mit diesen Kinderehen umgegangen werden soll. Grundsätzlich gilt für die Beurteilung der materiellen Wirksamkeit einer Ehe (einschließlich der Ehemündigkeit) das Heimatrecht der Eheschließenden (Artikel 13 Absatz 1 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche – EGBGB). Bei Eheschließungen von Flüchtlingen in Flüchtlingslagern kann gemäß Artikel 12 des Abkommens über die Rechtsstellung der Flüchtlinge vorrangig das Recht des Aufnahmestaats maßgeblich sein. Ausländisches Recht ist – wie in anderen Rechtsordnungen grundsätzlich auch – dann unanwendbar, wenn seine Anwendung im Einzelfall mit wesentlichen Grundsätzen des inländischen Rechts offensichtlich unvereinbar ist (Artikel 6 EGBGB). Diese Generalklausel wird in Bezug auf die hier angesprochenen Kinderehen uneinheitlich angewandt. Dies wird angesichts des Schutzbedürfnisses der Minderjährigen, die verheiratet in der Bundesrepublik Deutschland ankommen, zunehmend als unbefriedigend empfunden.

    Ziel ist es daher, Rechtsklarheit zu schaffen und betroffene Minderjährige zu schütze

    Deutscher Bundestag: Drucksache 18/12377 (PDF)

    • luxuslurch@feddit.de
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      8 months ago

      Das ist doch nicht vergleichbar.

      Wohl vergleichbar. Du machst es ja auch und erkennst, dass es auch in Deutschland legal zu Kinderehen kommen konnte. Das Ausmaß und die Ursache sind in den USA eine ganz andere. Das Ausmaß ist größer, weil die kulturelle Akzeptanz höher zu sein scheint und auch ganz banal weil die USA halt mehr Einwohner haben. Davon ausgenommen sind die Extremfälle, also wo 10-jährige verheiratet werden. Das wäre in D nicht möglich. Aber es ist eben in den USA auch eher unüblich. Die Situation in den meisten Staaten ist der in Deutschland sehr ähnlich: 18 ist das reguläre Alter, mit Zustimmung der Eltern oder eines Richters kann es runter auf 16 gehen. Problematisch sind die Staaten, die keine Regelung haben.

      Mein Punkt war, dass nicht alle der in der Reportage erwähnten Fälle Extremfälle mit krass Minderjährigen sind und wir in D eben nicht so weit weg sind, wie die Reportage suggerieren möchte.

      Der Gesetz wurde in 2017 geändert, um einen rechtssicheren Umgang mit minderjährigen Flüchtlingen zu ermöglichen die im Ausland geheiratet hatten.

      Ja. Genau das habe ich doch gesagt.