Kurzgesagt hat das Verfassungsgericht die Vermögenssteuer, so wie sie umgesetzt wurde, als nicht mit der Verfassung vereinbar angesehen, da sie unterschiedliches Vermögen unterschiedlich besteuert hat. Anstatt nachzubessern hat die Regierung dann die Steuer ausgesetzt, das Gesetz existiert also noch, wird aber nicht angewandt.
Kurzgesagt hat das Verfassungsgericht die Vermögenssteuer, so wie sie umgesetzt wurde, als nicht mit der Verfassung vereinbar angesehen, da sie unterschiedliches Vermögen unterschiedlich besteuert hat. Anstatt nachzubessern hat die Regierung dann die Steuer ausgesetzt, das Gesetz existiert also noch, wird aber nicht angewandt.
Also müsste man nur §10 V Nr1. VStG auf 0,6 erhöhen und man kann es wieder einführen.