Das OLG Köln hebt das Urteil des Landgerichts Bonn zum Informationsportal des Gesundheitsministeriums auf und verweist die Klage an das Verwaltungsgericht Köln.
klingt eher, als ginge es um staatlich finanzierte Lügenpresse oder sowas, nicht um eine Seite, die mit überprüft Notizen der Apothekenumschau “konkurriert”. Da sieht man mal wie gut ich den Begriff “verfassungswidrig” verstehe. Hm.
Lustig,
klingt eher, als ginge es um staatlich finanzierte Lügenpresse oder sowas, nicht um eine Seite, die mit überprüft Notizen der Apothekenumschau “konkurriert”. Da sieht man mal wie gut ich den Begriff “verfassungswidrig” verstehe. Hm.