In einem Schreiben des stellvertretenden bayrischen AfD-Fraktionschefs Martin Böhm, in dem er einräumte, eine Verhaftung des Fraktionskollegen Daniel Halemba im Landtag angestrebt zu haben, um durch diese Inszenierung Parlamentspräsidentin Ilse Aigner zu beschädigen. CSU-Fraktionschef Klaus Holetschek bezeichnete den Plan als „schäbig und unwürdig“ und sagte: „So handeln Feinde des Parlaments, Feinde der Verfassung, Feinde der Demokratie.“
Und doch: Just diese Demokratiefeinde wurden in derselben Sitzung ins bayerische Verfassungsgericht entsandt. Denn auf der Tagesordnung stand die Berufung von 15 nicht-berufsmäßigen Richtern und deren Stellvertretern. Alle Fraktionen hatten Vorschläge eingereicht, über die nur im Block abgestimmt werden konnte. So wurden auch die Vertreter der AfD mit den Stimmen der Regierungsparteien gewählt.
Das grundlegende Problem ist hier das Wahlrecht, das keine Verfassungsfeinde im Landtag vorgesehen hat.
Aber da sich an der Handlungsfähigkeit des Gerichts erstmal nichts ändert, wenn die Wahl scheitert, hätte man das als Anlass nehmen können, das Wahlrecht für die nicht berufsmäßigen Richter zu ändern.
Und selbst wenn das aus irgendeinem Grund wirklich nicht legal vor der Abstimmung möglich war, muss es der allererste Tagesordnungspunkt für die nächste Sitzung sein, um sowas in Zukunft zu verhindern.
Leider herrscht bei sowas dann aber wieder die hamwerimmerschonsogemachtwokämenwirdenndahin-Mentalität vor.
Warum wird überhaupt noch so argumentiert? Wenn irgendwas in irgendeinem deutschen Gesetzbuch so drin steht, dass die Faschisten davon profitieren, dann muss das doch dringend geändert werden! Und nicht ständig auf diese Legitimation setzen, weil man so tun will, als wäre es undemokratisch, wenn man die Faschos frühzeitig (naja) verhindern will. Wenn wir die Posten nicht besetzen können, ohne die Nazis drin zu haben, dann ist das System einfach scheiße.