Die Union legt in der Debatte ums Bürgergeld nach. “Wem ein Angebot gemacht oder wer gefördert wird, hat die Pflicht, dies auch zu nutzen”, sagt Jens Spahn. Ansonsten solle die Finanzierung gestrichen werden. Und wenn die Rechtsprechung in Karlsruhe dem entgegenstehe, müsse man eben die Verfassung ändern.

Der stellvertretende Vorsitzende der Unionsfraktion, Jens Spahn, hat eine Verfassungsänderung zur rechtsicheren Verschärfung von Sanktionen im Bürgergeld gefordert. “Menschen, die arbeiten können und ein Jobangebot erhalten, dies aber nicht annehmen, sollten im Grunde kein Bürgergeld mehr bekommen”, sagte das CDU-Präsidiumsmitglied dem Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND). “Wenn hier eine generelle Streichung durch die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts nicht gedeckt ist, sollten wir eben die Verfassung ändern.”

[…}

  • Haven5341@feddit.deOP
    link
    fedilink
    Deutsch
    arrow-up
    45
    ·
    11 months ago

    Zur Erinnerung: Das Bundesverfassungsgericht hatte sich in seinem Urteil zu verfassungsrechtlichen Anforderungen an die Ausgestaltung staatlicher Grundsicherungsleistungen explizit auf Art. 1 und Art. 20 GG berufen und die stehen, wenn man nicht gerade in der CDU oder AfD ist, unter einer Ewigkeitsgarantie nach Art. 79 GG.

      • gajustempus@feddit.de
        link
        fedilink
        Deutsch
        arrow-up
        3
        ·
        11 months ago

        braucht eine 2/3-Mehrheit (die es wohl hätte, wenn Merz mit der AfD koaliert - was ich dem Kerl SOWAS von zutrauen würde)