• 𝘋𝘪𝘳𝘬
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    Ab dem 95. Lebensjahr alle zwei Jahre eine “Fahrtauglichkeitsuntersuchungs- und Belastbarkeitserhebungsdiagnostik” kurz “FUBD”-Untersuchung.

    Alle 5 Jahre für alle Führer von führerscheinpflichtigen Kraftfahrzeugen.